Seit einigen Jahren ist häufig die Rede von einem "indikationsgerechten" Einsatz von Einmalhandschuhen im Gesundheitswesen. Das führt immer wieder zu Missverständnissen und Nachfragen aus unseren Mitgliedsunternehmen vor allem im Krankentransport und Bestattungswesen.
Geändert hat sich nichts: Es gelten nach wie vor die sogenannten "KRINKO-Empfehlungen" ( Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention) von 2016. In den Jahren 2023 und 2024 veröffentlichte das Robert-Koch-Institut Kommentierungen zu diesen Empfehlungen.
Dafür gab es gleich mehrere gute Gründe:
- Mindestens seit der Corona-Pandemie ist persönliche Schutzausrüstung – allen voran Einmalhandschuhe und Mundschutz – vermehrt im Gebrauch, jedoch nicht immer sinnhaft. Hier gilt es, Umweltschutz und Ressourcenschonung im Blick zu behalten.
- Mitunter sind Beschäftigte im Gesundheitswesen der Ansicht, das Tragen von Einmalhandschuhen ersetze die hygienische Händedesinfektion. Das ist jedoch nicht so!
- Unnötiges Tragen von Einmalhandschuhen belastet die Haut durch den Feuchtigkeitsstau unter dem Handschuh, und zwar mehr als Händewaschen bzw. Händedesinfektion.
Trotzdem dürfen weder Eigenschutz noch Patientenschutz darunter leiden.
Faustformel bei der BG Verkehr
Die kurze orientierende Faustformel im Bereich der BG Verkehr ist weiterhin:
Im direkten Kontakt mit Verstorbenen oder in Notfallsituationen
Sie müssen immer von Infektionsgefahr über Körperflüssigkeiten ausgehen, also Handschuhe tragen. Nach Ablegen der Handschuhe folgt eine hygienische Händedesinfektion.
Für alle anderen Situationen und Tätigkeiten
Ziehen Sie als Unternehmer Ihre Gefährdungsbeurteilung hervor und legen Sie anhand der unten genannten Empfehlungen und Informationsschriften für die einzelnen Tätigkeiten die jeweilige Persönliche Schutzausrüstung fest. Binden Sie Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Ihren Betriebsarzt bzw. Betriebsärztin mit ein!
Weiterführende Informationen und hilfreiche Links
Biologische Arbeitsstoffe im Umgang mit Verstorbenen
DGUV Information 214-012
Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege
Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250
Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens
KRINKO-Empfehlung des Robert Koch-Instituts
Indikationsgerechter Einsatz von medizinischen Einmalhandschuhen in der Krankenversorgung
Epidemiologisches Bulletin 18/2023
Beispiele für den Einsatz medizinischer Einmalhandschuhe
Epidemiologisches Bulletin 10/2024