Die Teilnehmenden des 64. Deutschen Verkehrsgerichtstags in Goslar richteten  unter anderem an die Verantwortlichen in Forschung, Politik, Gesetzgebung und Verwaltung. 

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) sieht nun Bundesverkehrsminister Schnieder und die Landesregierungen am Zug. „Der Verkehrsgerichtstag hat geliefert. Jetzt muss die Politik umsetzen. Worte retten keine Leben – nur entschlossene Maßnahmen tun das“, sagt Stefan Grieger, Hauptgeschäftsführer des DVR.

AK II: Alkoholisierte Fahrradfahrende

Weil E-Scooter Kraftfahrzeuge sind, gelten hier dieselben Alkoholgrenzwerte und Bußgelder wie für Lkw, Pkw und Motorrad. Für Rad- und Pedelecfahrende hingegen gibt es keine Bußgelder – erst ab 1,6 Promille macht man sich strafbar.

Der Arbeitskreis auf dem Verkehrsgerichtstag empfiehlt aufgrund von einem erhöhten Unfallgeschehen unter Alkoholeinfluss, Rad- oder Pedelecfahren unter Alkoholeinfluss (ab 1,1 Promille Blutalkohol) als Ordnungswidrigkeit zu werten und mit einem Bußgeld zu belegen (250 Euro und 1 Punkt). Gleichzeitig soll geprüft werden, ob bei Pedelecs, insbesondere bei schweren Pedelecs (z.B. Lastenfahrrädern), strengere Alkoholgrenzwerte gelten sollten. Die gesamte Verkehrssicherheitsarbeit soll zudem verstärkt und dauerhaft über die Wirkungen und Rechtsfolgen von Alkohol im Straßenverkehr aufklären. Das sei nur mit entsprechenden Mittel für Forschung und Prävention möglich. Der Leiter des Bereichs Arbeitsmedizin, Verkehrsmedizin und Arbeitspsychologie bei der BG Verkehr, Dr. Bernd Mützel, unterstützt diese Empfehlung: „Ich halte eine strenge Alkohol- und Drogengrenze für Verkehrsteilnehmer mit motorgetriebenen Fahrzeugen und Fahrrädern aufgrund der Verkehrsdichte und der Schwere von Unfallfolgen für unabdingbar. Berechenbares und verantwortungsvolles Handeln im „Sozialraum Straße“ gilt für alle Teilnehmer - übrigens unabhängig davon, ob sie aus beruflich oder sonstigen Gründen unterwegs sind.“

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AK III: Ablenkung am Steuer

Der Arbeitskreis III beschäftigte sich mit dem Unfallrisiko durch Ablenkung im Straßenverkehr. Bislang ist es nur in geringem Maße möglich, das Unfallgeschehen durch Ablenkung aus der amtlichen Unfallstatistik abzuleiten. Deshalb wurden aus Sicht des AK III unter anderem folgende Empfehlungen gegeben. Zur  Kontrolle von Verstößen sollen sogenannte Handy-Blitzer eingesetzt werden, dafür soll eine bundesweit einheitliche Rechtsgrundlage geschaffen werden. Härtere Strafen seien ebenso nötig. Fahrzeughersteller müssten die Bedienung intuitiv und ablenkungsarm gestalten. Zur Ablenkung soll es insgesamt mehr Forschung geben. Außerdem fordern die Arbeitsgruppe verstärkte Aufklärung über Kampagnen, in Schulen und Fahrschulen.

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AK VII: Mehr Verkehrssicherheit durch aussagekräftigere Unfalldaten

Bei einem Verkehrsunfall nimmt die Polizei Daten des Unfalls auf. Dazu gehören unter anderem Angaben zu den Unfallbeteiligten sowie die Kategorisierung in „Leichtverletzte, Schwerverletzte und Getötete“. Der AK VII fordert in dem Zusammenhang eine stärkere Differenzierung der Schwere von Verletzungen (z.B. „potentiell lebensbedrohlich verletzt“). Damit diese Information später von den Kliniken an die Polizei weitergegeben werden kann, sind rechtliche Voraussetzungen nötig, die geschaffen werden müssten.

Für eine gute Verkehrsunfallprävention sollten die statistischen Unfalldaten frei zugänglich, gut aufbereitet und in vollen Umfang für alle zur Verfügung stehen. Außerdem müssten Alleinunfälle im Fußverkehr mehr Aufmerksamkeit bekommen. Kommunale Meldestellen für Mängel an Straßen und Wegen müssten bekannter und noch stärker genutzt werden.

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