
Flexibel, gesund, schadstofffrei und besonders in Innenstädten oft schneller als ein Pkw: Es ist kein Wunder, dass Fahrräder mit und ohne Unterstützung eines Elektromotors besonders in der urbanen Zustelllogistik immer häufiger genutzt werden. Auch Pendlerinnen und Pendler sehen im Rad zunehmend eine vollwertige Alternative zum ÖPNV oder zum Automobil.
Das macht sich leider auch bei den Unfallzahlen bemerkbar. An den meldepflichtigen Arbeits- und Dienstwegeunfällen der BG Verkehr im Straßenverkehr haben Fahrrad und Pedelec laut einer stichprobenartigen Auswertung einen Anteil von 23 Prozent. Das ist Platz zwei hinter dem Pkw (31 Prozent) und knapp vor dem Lkw über 7,5 t (22 Prozent). Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) meldete für 2023 bereits 37.000 Arbeits-, Dienstwege- und Wegeunfälle von Pedelec und Radfahrenden im Straßenverkehr.
Hoher Anteil von Alleinunfällen
„Was uns bei Fahrrädern und Pedelecs auffällt, ist der hohe Anteil an Alleinunfällen“, sagt Maraike Tonzel, Leiterin des DGUV Sachgebiets „Verkehrssicherheit in der Arbeitswelt“. Als Alleinunfälle definiert sind Verkehrsunfälle, bei denen es keinen Unfallgegner gibt. Beispiele sind Stürze oder das Abkommen von der Fahrbahn. Über alle Branchen hinweg beträgt der Anteil der Alleinunfälle laut Auswertung der BG Verkehr 34 Prozent. In den Branchen, in denen Fahrräder und Pedelecs eingesetzt werden, liegt er deutlich höher. Beispiel: Bei den 643 Unfällen in der Lebensmittelauslieferung waren in 583 Fällen Fahrräder oder Pedelecs involviert. Davon waren zwei Drittel Alleinunfälle.
Unbestritten ist, dass Beschäftigte auf zwei Rädern oft Opfer von schwierigen Wetterbedingungen oder Straßenverhältnissen werden. Aber wie bei anderen Verkehrsmitteln auch ist die Hauptunfallursache meistens dem persönlichen Verhalten zuzuordnen. Hier will der Deutsche Verkehrssicherheitsrat im Rahmen seiner aktuellen Schwerpunktaktion Abhilfe schaffen.
„Bei mehr als 10.000 Unfällen mit Personenschaden im Jahr 2023 war die Hauptursache die falsche Straßenbenutzung von Radfahrenden“, heißt es in der Broschüre zur Schwerpunktaktion des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) unter Bezugnahme auf die offizielle Verkehrsstatistik.
Die Sünden der Radelnden
- Fahren auf dem Gehweg
- Fahren über einen Fußgängerüberweg, ohne abzusteigen
- Nichtbenutzen von benutzungspflichtigen Radwegen
- Befahren von Radwegen in die falsche Richtung, Fahren auf der falschen Straßenseite
- Benutzen der Einbahnstraße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung
Weitere 5.000 Unfälle mit Personenschäden wurden durch die Missachtung der Vorfahrtsregeln verursacht. Auch die Nutzung von Smartphones und anderen Kommunikationsgeräten während der Radfahrt sorgt für zahlreiche Verletzungen. Ein zwei-sekündiger Blick auf das Handy verursacht 14 Meter Blindflug. Wer für ein Telefonat eine Hand vom Lenker nimmt, erhöht die Sturzgefahr. Und die Nutzung von Kopfhörern verringert die lebenswichtige Wahrnehmung von Verkehrsgeräuschen.
Radhelme schützen wirksam
Natürlich sind längst nicht immer die Radfahrenden schuld, wenn es kracht. Aber viele Beschäftigte und Arbeitgebende könnten mehr tun, um sicher durch den Verkehr zu kommen. Da ist zum einen das Thema „Fahrradhelm“. Für Fahrräder und normale Pedelecs (bis 25 km/h) gibt es keine Helmpflicht, lediglich für S-Pedelecs (bis 45 km/h) sind Helme vorgeschrieben. Trotzdem tragen 44 Prozent aller Radfahrenden laut einer Studie der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) Helme.
Aus gutem Grund: Medizinische Studien belegen eindeutig, dass der Helm besonders bei schweren Stürzen Kopfverletzungen mildert oder vermeidet – vorausgesetzt, man trägt ihn richtig.
Tipp: sichtbar sein
Helle Kleidung sowie reflektierende Warnwesten, Helmbezüge oder Regenjacken warnen motorisierte Verkehrsteilnehmende bei Dunkelheit oder schlechter Sicht. Natürlich hilft auch die vorgeschriebene Beleuchtung am Fahrrad.
BG Verkehr ist mit dabei
„Um unsere Versicherten für die Gefahren auf dem Fahrrad und dem Pedelec zu sensibilisieren, werden wir uns in diesem Jahr aktiv an der Schwerpunktaktion des DVR beteiligen, die unter dem Motto ‚Sichere Radfahrmobilität auf Arbeits- und Dienstwegen‘ steht“, kündigt Dr. Nadja Schilling, Leiterin der Fachgruppe Verkehrssicherheit bei der BG Verkehr, an.
Björn Helmke
Redaktion SicherheitsProfi

So ist Ihr Rad verkehrssicher
- Roter Rückstrahler mit Z-Kennzeichnung
- Rote Schlussleuchte wird mit Stand- und Bremslicht empfohlen, mit integriertem Rückstrahler möglich
- Weiße Reflexstreifen an den Laufrädern – ringförmig zusammenhängend an Reifenflanken oder Felgen. Alternativ zwei gelbe Speichenrückstrahler je Laufrad oder Speichenhülsen an jeder Speiche
- Rutschfeste Pedale mit je zwei gelben Rückstrahlern
- Helltönende Klingel
- Weißer Frontscheinwerfer empfohlen mit Reflektor
- Weißer Frontreflektor darf im Scheinwerfer integriert sein
- Zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen
Weiterführende Informationen
DVR-Schwerpunktaktion
www.schwerpunktaktion.de/medien
Sicher Rad fahren lässt sich trainieren. Unternehmen, die ihren Beschäftigten ein vom DVR zertifiziertes Fahrsicherheitstraining für Zweiräder ermöglichen, können mit finanzieller Unterstützung der BG Verkehr rechnen.
Infos zum Fahrsicherheitstraining auf der Website der BG Verkehr