Warnzeichen Radon Gas
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Radon – das ist doch eher etwas für Fach­leute? Ein Randthema bestenfalls. Oder ist da mehr dran? Radon ist ein farbloses und geruchloses Gas. Und außerdem radioaktiv. Das bedeutet, dass Radon im Laufe der Zeit zerfällt und dabei andere Elemente entste­hen – und nebenbei radioaktive Strahlung. Das stabilste Radon-Isotop hat eine Halbwertszeit von 3,8 Tagen. Das heißt, dass innerhalb die­ser Zeit die Hälfte der Atome zerfällt, wobei das Metall Polonium gebildet wird. Atmet man das gasförmige Radon immer mal wieder ein, wird ein Teil davon in der Lunge zerfallen und eine winzige Menge Polonium verbleiben. Polonium selbst ist auch radioaktiv und zerfällt weiter, wobei am Ende Blei entsteht. Die Betroffenen bemerken diesen Prozess nicht.

Beim Zerfall von Radon und seinen Folgepro­dukten wird unter anderem Alphastrahlung frei. Sie lässt sich normalerweise sehr leicht abschirmen, dafür reicht schon Papier oder Karton. Gelangt sie allerdings in den Körper hinein, zerstört sie ungehindert ihr Umfeld – zum Beispiel die benachbarten Zellen. Wenn diese dabei nicht komplett absterben, kön­nen sie in der Lunge Krebs auslösen. Radon gehört neben dem Rauchen zu den Haupt­ursachen für Lungenkrebs. Spätestens jetzt könnte der Impuls da sein, lieber kein Radon einatmen zu wollen, oder?

Hotspots in Deutschland

Radon entweicht als natürliches Element aus der Erde und verteilt sich stark verdünnt in der Luft. Dort ist es in so geringem Maße vorhanden, dass es kaum eine Rolle spielt. Aber wenn Radon schleichend in Keller- oder Erdgeschossräume eindringt, steigt dort die Konzentration und es wird gefährlich. Perso­nen, die sich dort aufhalten, können viel von dem radioaktiven Gas einatmen – ohne dies zu merken.

Die Beschaffenheit des Bodens ist entschei­dend dafür, ob viel oder wenig Radon frei wird. In vielen Gegenden Deutschlands ist das kaum ein Thema, aber es gibt ein paar Radon-Hot­spots, insbesondere in Teilen von Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Baden-Würt­temberg sowie im Harz und im Fichtelgebirge. Die eher kritischen Regionen wurden von den Bundesländern als sogenannte Radon-Vorsor­gegebiete ausgewiesen. Einen Überblick gibt es beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS; siehe weiterführende Informationen).

Sollte Ihr Unternehmen in einem Radon-Vor­sorgegebiet liegen, dann sind Sie verpflichtet, Radon zu messen. Das steht im Strahlenschutz­gesetz, kostet nicht viel und geht ganz einfach, aber leider nicht schnell. Eine Liste anerkannter Anbieter für die Messungen finden Sie auf der Internetseite des BfS.

Die Messgeräte werden einfach an geeigneten Plätzen ausgelegt und am Ende der Messung eingeschickt. Allerdings dauert die Probenahme mittels der Passiv­sammler ein ganzes Jahr, um Schwankungen der Radonfreisetzung gut erfassen zu können. In dieser Zeit müssen die Geräte an genau jenem Ort verbleiben. Gemessen wird dabei die Aktivität in der Luft, und zwar in Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³). Die Aktivität be­schreibt die Anzahl der radioaktiven Zerfälle pro Sekunde. Liegt das Ergebnis oberhalb von 300 Bq/m³, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um Personen zu schützen, die sich dort aufhalten könnten.

Was tun bei hoher Radon-Konzentration?

Oft genügt es, regelmäßig zu lüften. In hart­näckigen Fällen kann es aber notwendig werden:

  • eine technische Lüftung einzubauen (hier sollte auch an die Erzeugung eines leichten Überdrucks gedacht werden, damit Radon gar nicht erst eindringen kann),
  • das Gebäude abzudichten (vor allem an Rohrleitungen, Rissen, Fugen und Schächten) oder sogar
  • Radon aus dem Erdreich abzusaugen.

Sollte es so weit kommen, ist die jeweils zuständige Landesbehörde die richtige An­sprechpartnerin.

Zur Überprüfung von Maßnahmen und um nicht immer ein Jahr warten zu müssen, kön­nen auch direktanzeigende Messgeräte ver­wendet werden. Allerdings sind kurze Messun­gen mit Unsicherheiten verbunden.

Messungen sind auch möglich, wenn Ihr Unter­nehmen nicht in einem Radon-Vorsorgegebiet liegt. Die Vorsorgegebiete können gar nicht kleinteilig alle denkbaren Regionen abdecken und Messungen bringen Ihnen Klarheit und Sicherheit. Letztlich geht es ja um Kenntnisse und einen wirksamen Schutz Ihrer Beschäftig­ten vor Lungenkrebs.

Ulrich Metzdorf
Referent für ionisierende Strahlung bei der BG Verkehr