
Grundsätzliche Anforderungen
Die nachfolgenden Fälle unterscheiden die grundsätzlichen Anforderungen an Beiboote:
- Beiboote außerhalb des Anwendungsbereichs der ES-TRIN* sollten in jedem Fall die Anforderungen der Europäischen Norm (EN) 1914:2016 „Fahrzeuge der Binnenschifffahrt – Arbeits-, Bei- und Rettungsboote“ erfüllen.
- Schafft ein Unternehmen ein neues Beiboot als Ausrüstung gemäß ES-TRIN an, muss es den Anforderungen im Kapitel 13.07 „Beiboote“ der ES-TRIN entsprechen: Diese sind in der EN 1914:2016 festgelegt. Im Falle von Fahrgastschiffen müssen Unternehmen das Beiboot
nach den Sonderbestimmungen für Fahrgastschiffe nach Kapitel 19 ES-TRIN mit einem Motor und einem Suchscheinwerfer ausstatten. - Bei Beibooten, die weder der EN 1914:2016 entsprechen noch in der von der CESNI** veröffentlichten Liste für Beiboote enthalten sind, gelten Übergangsbestimmungen:
- wenn sie vor dem 1. Oktober 2003 als Ausrüstung an Bord von Fahrzeugen waren, die auf dem Rhein fahren, und
- wenn sie vor dem 1. Januar 2009 als Ausrüstung an Bord von Fahrzeugen waren, die ausschließlich auf Wasser-straßen außerhalb des Rheins verkehren.
* ES-TRIN: European Standard laying down Technical Requirements for Inland Navigation vessels, dt.: Europäischer Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe
** CESNI: Comité Européen pour l’Élaboration de Standards dans le Domaine de Navigation Intérieure, dt.: Europäischer Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt
Übergangsbestimmungen für Beiboote gemäß ES-TRIN
Wenn die Übergangsbestimmungen für bereits vorhandene Beiboote gelten, müssen diese Boote bestimmte Bedingungen erfüllen. Diese sind abschließend in Artikel 32.06 Nummer 2 ES-TRIN genannt. Sie orientieren sich weitgehend an der Europäischen Norm EN 1914:2016. Laut Artikel 32.06 Nummer 2 ES-TRIN müssen unter anderem folgende Bedingungen erfüllt werden:
- Der Freibord muss mit der maximal zugelassenen Personenanzahl und Ausrüstung mindestens 25 cm betragen.
- Das Produkt aus LB∙ BB∙ HB muss mindestens 2,7 m³ betragen.
- Der Restauftrieb in kN des vollgeschlagenen unbemannten Bootes muss mindestens 0,3 LB∙ BB∙ HB betragen.
- Das Beiboot muss über Sitzplätze für die maximal zulässige Personenanzahl verfügen und mit dieser besetzt sicher manövriert werden können.
Diese und die übrigen in den Übergangsbestimmungen im ES-TRIN aufgeführten Bedingungen müssen durch einen Sachverständigen bestätigt werden.
Anforderung an die Wartung und wiederkehrende Prüfung
Die Wartungs- und Prüfanforderungen richten sich gemäß ES-TRIN nach den Herstellerangaben. Fehlen die Angaben, gelten die Anforderungen der Betriebssicherheit-verordnung für Arbeitsmittelprüfungen.
Die Prüfinformationen für Güter-, Tank- und Fahrgastschiffe DGUV Information 214-034, -035, -036 sowie die Fachbereich AKTUELL FBVL-008 enthalten unter anderem auch Informationen und Bescheinigungen zum Thema „Kontrolle, Wartung und Prüfung“.
Prüfung
Die DGUV Test-, Prüf- und Zertifizierungsstelle des Fachbereichs Verkehr und Landschaft ist für die Prüfung und Zertifizierung der genannten Beiboote nach der aktuellen Norm 1914:2016 akkreditiert.
Interessierte können telefonisch unter 040 39080 -1986 oder per E-Mail an
pr.fa.verkehr@bg-verkehr.de weitere Informationen erhalten oder direkt einen Prüfungsantrag stellen.
» Wer sich ein neues Beiboot anschafft, sollte darauf achten, dass es der EN 1914:2016 entspricht. «
Weiterführende Informationen
Prüfinformation Güterschiff
DGUV Information 214-034
Fachbereich AKTUELL
Checkliste
Europäischer Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe (ES-TRIN)
www.cesni.eu
CESNI-Beibootliste
www.cesni.eu
Binnenschifffahrt
Handbuch der BG Verkehr