Illustration eines Beibootes mit zwei Passagieren
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Grundsätzliche Anforderungen

Die nachfolgenden Fälle unterscheiden die grundsätzlichen Anforderungen an Beiboote:

  1. Beiboote außerhalb des Anwendungsbereichs der ES-TRIN* sollten in jedem Fall die Anforderungen der Europäischen Norm (EN) 1914:2016 „Fahrzeuge der Binnenschifffahrt – Arbeits-, Bei- und Rettungsboote“ erfüllen. 
  2. Schafft ein Unternehmen ein neues Beiboot als Ausrüstung gemäß ES-TRIN an, muss es den Anforderungen im Kapitel 13.07 „Beiboote“ der ES-TRIN entsprechen: Diese sind in der EN 1914:2016 festgelegt. Im Falle von Fahrgastschiffen müssen Unternehmen das Beiboot
    nach den Sonderbestimmungen für Fahrgastschiffe nach Kapitel 19 ES-TRIN mit einem Motor und einem Suchscheinwerfer ausstatten.
  3. Bei Beibooten, die weder der EN 1914:2016 entsprechen noch in der von der CESNI** veröffentlichten Liste für Beiboote enthalten sind, gelten Übergangsbestimmungen:
    1. wenn sie vor dem 1. Oktober 2003 als Ausrüstung an Bord von Fahrzeugen waren, die auf dem Rhein fahren, und
    2. wenn sie vor dem 1. Januar 2009 als Ausrüstung an Bord von Fahrzeugen waren, die ausschließlich auf Wasser-straßen außerhalb des Rheins verkehren.

Übergangsbestimmungen für Beiboote gemäß ES-TRIN

Wenn die Übergangsbestimmungen für bereits vorhandene Beiboote gelten, müssen diese Boote bestimmte Bedingungen erfüllen. Diese sind abschließend in Artikel 32.06 Nummer 2 ES-TRIN genannt. Sie orientieren sich weitgehend an der Europäischen Norm EN 1914:2016. Laut Artikel 32.06 Nummer 2 ES-TRIN müssen unter anderem folgende Bedingungen erfüllt werden: 

  • Der Freibord muss mit der maximal zugelassenen Personenanzahl und Ausrüstung mindestens 25 cm betragen.
  • Das Produkt aus LB∙ BB∙ HB muss mindestens 2,7 m³ betragen.
  • Der Restauftrieb in kN des vollgeschlagenen unbemannten Bootes muss mindestens 0,3 LB∙ BB∙ HB betragen.
  • Das Beiboot muss über Sitzplätze für die maximal zulässige Personenanzahl verfügen und mit dieser besetzt sicher manövriert werden können.

Diese und die übrigen in den Übergangsbestimmungen im ES-TRIN aufgeführten Bedingungen müssen durch einen Sachverständigen bestätigt werden.

Anforderung an die Wartung und wiederkehrende Prüfung

Die Wartungs- und Prüfanforderungen richten sich gemäß ES-TRIN nach den Herstellerangaben. Fehlen die Angaben, gelten die Anforderungen der Betriebssicherheit-verordnung für Arbeitsmittelprüfungen. 

Die Prüfinformationen für Güter-, Tank- und Fahrgastschiffe DGUV Information 214-034, -035, -036 sowie die Fachbereich AKTUELL FBVL-008 enthalten unter anderem auch Informationen und Bescheinigungen zum Thema „Kontrolle, Wartung und Prüfung“.

Prüfung

Die DGUV Test-, Prüf- und Zertifizierungsstelle des Fachbereichs Verkehr und Landschaft ist für die Prüfung und Zertifizierung der genannten Beiboote nach der aktuellen Norm 1914:2016 akkreditiert.

Interessierte können telefonisch unter 040 39080 -1986 oder per E-Mail an
pr.fa.verkehr@bg-verkehr.de weitere Informationen erhalten oder direkt einen Prüfungsantrag stellen.