
Warnzeichen am Gurt
- Beschädigungen im Querschnitt von mehr als zehn Prozent bezogen auf die Breite oder die Dicke des Spannmittels
- Übermäßiger Verschleiß (Garnbrüche, beschädigte Nähte)
- Verformungen durch Wärme
- Sichtbare Versprödung zum Beispiel durch Kontakt mit aggressiven Stoffen
Defekte am Spannelement (Ratsche)
- Verformte oder gebrochene Ratschenelemente
- Verschleiß durch Abrieb (zum Beispiel Zahnkränze, Klemmstellen, Sperrschieber)
- Gebrochener Spannhebel
Typische Probleme am Haken
- Rostschäden
- Verformungen, Brüche
- Verschleiß im Hakengrund um mehr als fünf Prozent der Steghöhe
- Aufweitung des Hakens um mehr als zehn Prozent
Fehler am Zurrgurt-Etikett
- Unleserliche Angaben
- Label ist eingerissen oder fehlt
- CE-Kennzeichnung vorhanden: Verdacht auf Fälschung!
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) verbietet diese Kennzeichnung bei Zurrmitteln.
Prüfung
Spätestens nach einem Jahr muss eine zur Prüfung befähigte Person die Zurrgurte prüfen, die sich im Gebrauch befinden.
Befähigt ist, wer
- die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Zurrgurte hat (Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit) und
- die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Schriften zur Unfallverhütung und die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik kennt sowie
- mit diesem Wissen den betriebssicheren Zustand von Zurrmitteln – also auch die Ablegereife – beurteilen kann.
Die Unternehmensleitung muss die befähigte Person mit der Prüfung von Zurrmitteln schriftlich beauftragen.
Instandsetzung
Nur Personen mit den notwendigen Kenntnissen und Fähigkeiten dürfen beschädigte Zurrgurte reparieren. In der Regel sollten Sie sich an den Hersteller wenden.