Teleskopstapler mit Drahtkorb als Aufsatz
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Nach dem Unfall stellte sich heraus, dass der Staplerfahrer nicht über die notwendige Qualifikation verfügte. Der Lkw-Fahrer war nicht über die Gefährdungen und sicheren Verhaltensweisen beim Einsatz von Teleskopstaplern unterwiesen worden. Zudem versagte das Nivellierungssystem des Geräts,
das die Maschine automatisch ausrichtet.

Der Fachreferent für Flurförderzeuge der BG Verkehr, Frank Lewandowski, hat bei Unfallauswertungen festgestellt, dass technisches Versagen nur selten die Ursache von Unfällen mit Teleskopstaplern ist. Weitaus häufiger entstehen gefährliche Situationen, weil Bedienerinnen und Bediener nicht ausreichend qualifiziert und unterwiesen sind. Außerdem bleiben oft Zuständigkeiten unklar und es fehlt die Kommunikation zwischen den Beteiligten. Die Analyse macht zudem deutlich, dass die häufigsten Unfälle im Zusammenhang mit Teleskopstaplern darauf zurückzuführen sind, dass die Maschinen beim Rückwärtsfahren Personen erfassen.

Für den sicheren Einsatz von Teleskopstaplern müssen die Verantwortlichen Qualifikation, Organisation und Technik konsequent aufeinander abstimmen. Zuverlässig arbeitende Sicherheits- und Steuerungseinrichtungen – etwa Lastmomentbegrenzung, Stabilitätskontrolle, Kollisionswarnsysteme oder automatische Anbaugeräteerkennung – tragen wesentlich dazu bei, Gefährdungen zu reduzieren. Regelmäßige Prüfungen und fachgerechte Wartung stellen sicher, dass diese Einrichtungen jederzeit einwandfrei funktionieren.

Sichere Arbeitsbedingungen setzen klar strukturierte Abläufe und eindeutig festgelegte Zuständigkeiten voraus. Der eingangs geschilderte Unfall beim Be- und Entladen zeigt eindrücklich, welche schwerwiegenden Folgen entstehen können, wenn diese Grundlagen fehlen. Einweisende Personen, definierte Kommunikationswege und präzise formulierte Betriebsanweisungen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Arbeitssicherheit.

Die Bedienung von Teleskopstaplern gehört ausschließlich in die Hände ausgebildeter und beauftragter Personen. Wer den Teleskopstapler zusätzlich als Hubarbeitsbühne oder Kran einsetzt, muss eine entsprechende Zusatzqualifikation nachweisen. Regelmäßige Unterweisungen und betriebliche Qualifizierung sind erforderlich, um sicherzustellen, dass Beschäftigte Gefährdungen erkennen und angemessen handeln – insbesondere nach einem Arbeitsplatz- oder Betriebswechsel.

Teleskopstapler bieten vielfältige Einsatzmöglichkeiten – doch erst wenn qualifizierte Bedienerinnen und Bediener die Geräte führen, die Abläufe klar geregelt sind und die Technik zuverlässig funktioniert, bleibt der Einsatz sicher.

Joshua Schmandt
Aufsichtsperson der BG Verkehr

Teleskopstapler mit Gabelaufsatz
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