Die tägliche Routine im Bordbetrieb wird oft durch Unvorhergesehenes unterbrochen. Eine wichtige Maschine fällt aus, es gibt eine Störung an einer technischen Vorrichtung oder eine Abweichung vom vereinbarten Arbeitsplan. Dennoch sollten sich alle an die festgelegten und sicheren Arbeitsverfahren halten. Denn häufig bewahrheitet sich: Wer versucht abzukürzen, macht Fehler und riskiert einen Unfall.
Schwerer Arbeitsunfall beim Anlegen
Ein Schiffsmechaniker drückte eine Festmacherleine von der Stau- auf die Arbeitstrommel. Beim Durchholen der Leine mit einer Winde wurde seine Hand mit eingezogen. Dabei trennte die schnell laufende Leine das Endglied seines rechten Zeigefingers ab. Der Unfall wäre vermutlich nicht passiert, wenn für alle verbindlich vorgeschrieben gewesen wäre, dass die Festmacherleine nur bei langsam laufender Winde verbracht wird. Eine Beschreibung des Arbeitsablaufs gab es nicht.
Stromschlag beim Schweißen
Ein nautischer Offiziersassistent arbeitete an Deck mit und half, ein paar Festmacherleinen aufzutrommeln. Anschließend wurde er zum Decksschlosser gerufen. Im noch nassen Arbeitsoverall und mit nassen Handschuhen begann er, bei Schweißarbeiten im Laderaum zu assistieren. Beim Anschweißen der ersten Blechplatte verlief noch alles problemlos. Als einige Zentimeter daneben das zweite Stück angeheftet werden sollte, spürte der junge Mann plötzlich einen Stromschlag. Sofort traten Brustschmerzen, Herzrasen und Schwindelgefühl auf, die glücklicherweise ohne weitere gesundheitliche Folgen blieben.
Wer Zeit sparen will, indem er sich nicht an festgelegte Abläufe hält, erreicht oft das Gegenteil.
Die Analyse des Unfalls ergab, dass sich die Beteiligten nicht an das in der Betriebsanweisung festgelegte Arbeitsverfahren gehalten hatten. Darin wird beschrieben, dass beim Schweißen Schutzmaßnahmen gegen vagabundierende Schweißströme erforderlich sind. Unter anderem müssen Handschuhe und Kleidung deswegen sauber und trocken sein. Als weitere Unfallursache stellte sich bei der Untersuchung heraus, dass die Rückstromklemme nicht wie vorgeschrieben an einem geeigneten Punkt nahe der Reparaturstelle befestigt worden war.
Betreten von gefährlichen Räumen
Während eines Aufenthalts im Hafen wurde ein Frischwassertank mit Chlorbleichlauge desinfiziert. Nachdem die Arbeiten abgeschlossen waren, wollte der verantwortliche Schiffsingenieur kontrollieren, ob alle Oberflächen benetzt wurden. Er betrat den Tank ohne persönliche Schutzausrüstung, nur mit einer Taschenlampe. Nach zwei Atemzügen kam er hustend wieder heraus. Er wurde mit einem Rettungswagen zur Untersuchung ins städtische Krankenhaus gebracht.
Bei der Kontrolle betrat der Ingenieur einen gefährlichen Raum, in dem noch Gefahrstoffe vorhanden waren. Solche Tätigkeiten gehören zu den „Gefährlichen Arbeiten“, die eine strikte Einhaltung der in einer Befahrerlaubnis festgelegten Schutzmaßnahmen erfordern. Aus der vorhandenen Befahrerlaubnis ging hervor, dass der verletzte Ingenieur als verantwortliche aufsichtsführende Person eingeteilt war. Demzufolge hätte er den Tank nicht betreten dürfen! Auch der Verzicht auf persönliche Schutzausrüstung widerspricht den Sicherheitsmaßnahmen. Die Anwesenden hätten dies ansprechen müssen. Grundlage dafür ist eine offene Kommunikationskultur, in der alle wissen, dass konstruktive Kritik erwünscht ist und geschätzt wird.
Fazit
Unfälle passieren nicht einfach – sie werden verursacht! Dieser alte Leitspruch der Prävention gilt auch heute noch. Besonders bei nicht alltäglichen oder selten vorkommenden Arbeiten an Bord geben verbindliche Arbeitsverfahren Sicherheit und helfen, Unfälle zu vermeiden. In den regelmäßigen Unterweisungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz müssen die Verantwortlichen vermitteln, wie bestimmte Tätigkeiten ablaufen sollen und wie man sie in der Praxis korrekt ausführt. Es ist nie ratsam „nur mal eben schnell“ etwas erledigen zu wollen. Ein geregelter Arbeitsablauf, der allen Beteiligten bekannt ist, schafft Sicherheit und sorgt letztendlich dafür, dass das Seeschiff und die Schiffsbesatzung „auf Kurs bleiben“.
Hannes Riemenschneider
Aufsichtsperson bei der BG Verkehr