Ausgebrannte Lkws auf einer Landstraße
© Feuerwehr Froburg

Mario T.* lenkt seine Sattelzugmaschine mit voll beladenem Anhänger über eine Landstraße. Ihm kommt der Lkw von Günther K.* auf der Gegenfahrbahn entgegen. Plötzlich platzt der linke Vorderreifen von Marios Fahrzeug und der Sattelzug bricht nach links aus. Mario hat keine Möglichkeit gegenzusteuern. Beide Fahrzeuge krachen frontal ineinander und gehen in Flammen auf (▷ siehe Unfallfoto). Während Günther schwerst verletzt aus den Trümmern gerettet wird, stirbt Mario an der Unfallstelle. Was ist geschehen? Als wesentliche Ursache identifiziert das Ermittlungsteam einen geplatzten Reifen. Dieser wies schon vor dem Unfall erhebliche Schäden durch Schnitte, Aufbrüche und Korrosion an der Reifenkarkasse auf. Außerdem war die Profil-tiefe zu gering – typische Schwachstellen, die Mario bei einer sorgfältigen Abfahrtkontrolle gesehen hätte. Hinzu kam, dass Mario auf der Landstraße zu schnell gefahren ist.

Der Unfall zeigt, wie wichtig die Kontrolle vor Fahrtbeginn ist. Fahrerinnen und Fahrer müssen vor jeder Schicht ihr Fahrzeug kontrollieren. Sie prüfen unter anderem Reifen, Beleuchtung, Spiegel und Ladung. Mängel wie Beschädigungen, Verschleiß, Ausfälle oder Fehlfunktionen dürfen die Verkehrs- oder Arbeitssicherheit nicht beeinträchtigen. Fahrerinnen und Fahrer beheben kleinere Mängel vor Fahrtbeginn selbst, wenn sie ausreichend qualifiziert sind. Ist das nicht möglich, informieren sie die zuständigen Personen im Unternehmen. Wenn nötig, stellen sie den Betrieb des Fahrzeugs ein. Das Unternehmen stellt sicher, dass das Fahrpersonal die Kontrollen durchführt. Zusätzlich zu den täglichen Kontrollen prüfen befähigte Personen die Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens aber einmal jährlich, auf ihren sicheren Betriebszustand. Grundlage sind § 57 Absatz 1 DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ sowie § 14 Absatz 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Jens Schulz und Carsten Jahn
Aufsichtspersonen bei der BG Verkehr

* Die Namen der beiden Fahrer wurden von der Redaktion geändert.

Vor jeder Abfahrt prüfen

  • Auf ausreichendes Profil achten.
  • Reifen auf Schnitte, Risse oder Fremdkörper kontrollieren. Sie führen zu Luftverlust. Spitze Steine beschädigen unter anderem die Karkasse.
  • Auch innen liegende Zwillingsreifen untersuchen.
  • Luftdruck bei kalten Reifen regelmäßig prüfen und an die Beladung anpassen. Zu niedriger Luftdruck erhöht die Erwärmung des Reifens. Im schlimmsten Fall brennt er.

Richtig fahren und belasten

  • Rasante Fahrweise nutzt das Reifenprofil stark ab.
  • Hindernisse langsam und möglichst im rechten Winkel überfahren.
  • Das Überfahren von Bordsteinkanten kann Risse, Schnitte oder Auswölbungen verursachen.
  • Mit beiden Händen lenken und konzentriert bleiben. Ein Reifenplatzer tritt plötzlich und unerwartet auf und kann schnell zum Kontrollverlust über das Fahrzeug führen.

Handeln nach einer Reifenpanne

  • Warnblinkanlage einschalten.
  • Fahrzeug möglichst äußerst rechts am Straßenrand abstellen.
  • Warnweste anziehen.
  • Fahrzeug über die Beifahrerseite verlassen.
  • Warndreieck aufstellen.
  • Zuständige Person im Unternehmen informieren und professionelle Hilfe anfordern.
  • Bei Wartezeiten wenn möglich hinter der Schutzleitplanke aufhalten.

Pflege, Kauf und Lagerung

  • Den richtigen Reifen für den Einsatz wählen: Reifen für den Fernverkehr sind nicht für das langsame Fahren in einem Steinbruch geeignet.
  • Qualitätsreifen beschaffen und Montage Fachleuten überlassen.
  • Reifen dunkel, kühl und trocken lagern. UV-Licht fördert Risse.
  • Bei der Reinigung den Hochdruckreiniger nicht direkt auf den Reifen richten.
  • Keine aggressiven Felgenreiniger einsetzen.

Unternehmenspflichten

Die Organisation der Prüfungen obliegt dem Unternehmen. Der DGUV Grundsatz 314-003 unterstützt bei der Durchführung. Der Grundsatz erläutert die Betriebssicherheitsverordnung und den § 57 der DGUV Vorschrift 70.

Darüber hinaus müssen Fahrerinnen und Fahrer nach DGUV Vorschrift 1 und dem Arbeitsschutzgesetz unterwiesen werden. Als Grundlage für die Inhalte der Abfahrtkontrolle kann der DGUV Grundsatz 314-002 herangezogen werden.