Mensch mit gestütztem Fuß auf Krücken erhält Training zur Rehabilitation
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Unsere Antwort von Georg Ulrich, Leiter der Unfallabteilung in der Bezirksverwaltung Dresden

Klares Ja! In der gesetzlichen Unfallversicherung spielt es keine Rolle, wie alt jemand ist, wie lange er bereits im Betrieb arbeitet oder welches Arbeitszeitmodell er hat. Alle Beschäftigten eines Unternehmens sind vom ersten Tag an automatisch versichert, falls sie während der Arbeit einen Unfall haben. Die Beiträge zahlt allein der Arbeitgeber. Die Versicherung schließt außerdem den direkten Arbeitsweg ein.

Auch die Folgen einer Berufskrankheit sind abgedeckt. Für alle Betroffenen gilt das Prinzip, dass wir versuchen, die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen. Deswegen gehen die Leistungen der Unfallversicherung häufig über die Versorgung hinaus, die die gesetzlichen Krankenkassen und die Deutsche Rentenversicherung ihren Versicherten anbieten können.