Warum versichert?
Damit Unternehmen für verunfallte Mitarbeitende nicht haften müssen, übernimmt die BG Verkehr die Kosten. Diese umfassen nach einem Arbeitsunfall alle notwendigen Maßnahmen rund um die Heilbehandlung, Rehabilitation und Entschädigung der verletzten oder erkrankten Person. Ziel ist es, dass die Versicherten wieder in ihrem Beruf arbeiten können. Ist der Fall so schwer, dass dies nicht mehr möglich ist, finanziert die BG Verkehr Umschulungen oder bei dauerhaften Schäden eine Rente. Unternehmen müssen für diese kostenintensiven Heilbehandlungen nicht aufkommen. Sie sind durch ihren jährlichen Beitrag befreit, selbst wenn die Kosten des Unfalls die Höhe des Beitrags übersteigen.
Umlage 2025
| Anzahl der umlagepflichtigen Unternehmen GUV 2025 am 31.12. | 103 |
| Gesamtentgelt (Lohn- und Versicherungssummen) | 12,98 Mrd. € |
| Umlageforderung | 98,7 Mio. € |
| Beitragsfuß (inklusive Lastenverteilung nach Neurenten) | 2,44 |
| Umlageforderung Lastenverteilung nach Entgelten | 23,9 Mio. € |
| Beitragsfuß Lastenverteilung nach Entgelten | 1,85 |
| Freibetrag Lastenverteilung nach Entgelten | 270.000 € |
Beitrag bedeutet Solidarität
Die Finanzierung der Berufsgenossenschaften basiert auf dem Solidarprinzip: Alle Unternehmen zahlen ein, sodass alle Versicherten dieselbe Leistung erhalten können. Dabei müssen die Berufsgenossenschaften kostendeckend arbeiten, ohne Gewinnorientierung.
Beiträge unterschiedlich hoch
Der jährliche Beitrag wird individuell nach den Entgelten der Beschäftigten in den Unternehmen, dem Beitragsfuß und der Gefahrklasse festgesetzt. Zudem hat die Anzahl der Arbeitsunfälle in einem Unternehmen Einfluss. Bei wenigen Unfällen bekommen Unternehmen unter bestimmten Bedingungen einen Nachlass. Die BG Verkehr muss allerdings einen Zuschlag erheben, sobald ein Unfall gemeldet wird. Die Höhe hängt von der Anzahl und Schwere der Arbeitsunfälle ab.
Berechnung erklärt
Entgelte* x Gefahrklasse x Beitragsfuß / 1.000 = Beitrag
* Lohnsumme oder Versicherungssumme
- Entgelte sind die Bruttoentgelte der Beschäftigten, die von den Unternehmen mit dem Entgeltnachweis gemeldet wurden.
- Die Gefahrklasse steht für das Unfallrisiko im Unternehmen. Je höher das Risiko, desto höher ist die Gefahrklasse und damit auch der Beitrag. Über die Gefahrklasse wird der Beitrag risikogerecht verteilt.
- Der Beitragsfuß errechnet sich aus den Entgelt- und Versicherungssummen, den Gefahrklassen und den Aufwendungen der BG Verkehr des abgelaufenen Jahres. Er wird jährlich vom Vorstand neu festgesetzt und ist für alle Beitragspflichtigen gleich.
Lastenverteilung hilft
Die Lastenverteilung ist ein Finanzausgleich unter den gewerblichen Berufsgenossenschaften zur Entlastung der Branchen, die von Strukturveränderungen besonders betroffen sind. Der Vorstand hat den Beitragsfuß für die Lastenverteilung nach Entgelten für 2025 bei 1,90 je 1.000 Euro Arbeitsentgelt festgesetzt.
Der Lohnsummen-Freibetrag für das Jahr 2025 beträgt 270.000 Euro. Bis zu dieser Lohnsummengrenze besteht für die Mitgliedsunternehmen der BG Verkehr bei dieser Umlage keine Beitragspflicht. Damit werden kleinere Unternehmen vor zusätzlichen finanziellen Belastungen geschützt.
Nachlass erhalten
Unternehmen erhalten einen Nachlass von maximal fünf Prozent auf den Beitrag zur Arbeitnehmerversicherung und 25 Prozent auf den Beitrag zur Unternehmerversicherung sowie Zusatz- und freiwilligen Versicherung. Dabei müssen folgende drei Kriterien beachtet werden:
- Das Unternehmen bzw. der oder die Versicherte gehört seit drei vollen Umlagejahren zur BG Verkehr.
- Es wurden keine Arbeitsunfälle berücksichtigt.
- Der Mindestbeitrag von 62 Euro wird durch die Nachlassgewährung nicht unterschritten.
Die Anzahl der Arbeitsunfälle in einem Unternehmen wirkt sich also auf den Beitrag aus – das reicht von einem Nachlass in maximaler Höhe über einen reduzierten Nachlass bis hin zu Zuschlagszahlungen. Ausgenommen von Zuschlagszahlungen ist die Zusatzversicherung.
In Raten bezahlen
Fast immer wird die Beitragsforderung auf elf Monats-raten aufgeteilt. Die Raten sind vom 15. Mai 2026 bis zum 15. März 2027 fällig. Beachten Sie also, dass die Vorschussraten für 2026 auch noch in 2027 fällig sind. Am einfachsten ist ein Lastschriftmandat, dann brauchen Sie sich um die Fristen nicht zu kümmern.
Franziska Lentz
Stellvertretende Leiterin der Abteilung für Mitgliedschaft und Beitrag bei der BG Verkehr
Christian Fecht
Finanzen und Mitgliederverwaltung der Bezirksverwaltung Tübingen bei der BG Verkehr
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen der BG Verkehr
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