© Animaflora PicsStock – stock.adobe.com

Abflussreiniger, Unkrautvernichter oder Spraydosen sind typische Beispiele für chemische Produkte, die uns im Haushalt und Garten fast täglich begegnen. Doch wo­hin damit, wenn sie nicht mehr gebraucht werden? Sie im Restmüll zu entsorgen ist nicht nur verboten, sondern auch gefährlich. Denn die enthaltenen Schadstoffe – oder genauer gesagt Gefahrstoffe – können unter­einander gefährliche Reaktionen hervorrufen, wenn die Behältnis­se bei der Sammlung beschädigt werden, angefangen bei Hitze und Brand bis hin zu Explosionen. Auch auslaufende oder verdamp­fende Flüssigkeiten können für das Sammel-oder Sortierpersonal gesundheitsschädlich sein. Es gibt Abfälle, die auf dem normalen Entsorgungsweg, etwa in der städtischen Ab­fallverbrennung, nicht sicher für die Umwelt unschädlich gemacht werden können. Man­che Gefahrstoffe bergen ein hohes Gefah­renpotential für die Umwelt, falls sie bei der normalen Sammlung entweichen würden.

Klare Regeln legen fest, wie und wo diese Ab­fälle entsorgt werden sollen, um solche Risi­ken zu verhindern. Spezielle Sammelstationen oder Schadstoffmobile halten hohe Sicher­heitsstandards ein. Hier greift die Technische Regel für Gefahrstoffe 520: „Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenla­gern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle“.

Aktualisierung der TRGS 520

Die Technische Regel wurde zuletzt vor zwölf Jahren aktualisiert und im September 2024 vom Bundesministerium für Arbeit und Sozia­les (BMAS) in einer neuen Fassung veröffent­licht. Der durch das BMAS für die Aktualisie­rung beauftragte Arbeitskreis setzte sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgeber-und Arbeitnehmerseite, von Landesbehörden, der gesetzlichen Unfallversicherung und wei­teren Expertinnen und Experten zusammen. Die Federführung lag bei der BG Verkehr. Die Aktualisierung bringt einige interessante Neu­erungen mit sich, die sowohl die Sicherheit als auch die Abläufe bei der Entsorgung ver­bessern sollen.

Zunächst wurde der Geltungsbereich der Re­gel klarer definiert. Nicht jeder gefährliche Abfall unterliegt dieser Vorschrift. So gelten für bestimmte Abfallarten wie alte Elektro­geräte (ElektroG), Batterien (BattG) oder be­ lastetes Holz (AltholzV) andere Regeln, auch wenn sie ebenfalls als gefährlicher Abfall eingestuft sind.

Lithiumbatterien – ob in Smartphones, Lap­tops oder E-Bikes – sind heute allgegenwär­tig und leider auch immer öfter Auslöser von Bränden in der Abfallwirtschaft. Deshalb gibt es in der neuen TRGS 520 einen Anhang, der sich ausschließlich mit der sicheren La­gerung im Rahmen der Schadstoffsammlung von Lithiumbatterien befasst. Er beschreibt Schritt für Schritt, was zu beachten ist, um die Risiken dieser brennbaren Energiespei­cher in Sammelstellen zu minimieren.

Fachkunde aktualisiert

Die neue TRGS 520 enthält eine überarbei­tete und erweiterte Liste der passenden Ausbildungsberufe für den Umgang mit gefährlichen Abfällen. Wichtige Änderung: Alternativ besteht jetzt die Möglichkeit, bei entsprechender persönlicher Eignung, die chemisch-naturwissenschaftlichen Grundla­gen in spezifischen Kursen zu erlernen. Diese dauern rund zwölf Wochen. Die Schulungen werden von Körperschaften des öffentli­chen Rechts wie Kammern, Innungen oder vergleichbaren Institutionen angeboten. Da solche Kurse noch relativ neu sind, ist das Angebot bisher überschaubar. Ein zusätzli­cher Anhang in der TRGS 520 beschreibt die notwendigen Inhalte dieser Qualifizierungs­maßnahmen. Der zusätzliche Fachkundekurs wurde aufgrund gestiegener Anforderungen von drei auf vier Tage verlängert.

Auch für die mobile Sammlung gefährlicher Abfälle gibt es hilfreiche Konkretisierungen. So wird beispielsweise ausgeführt, wie groß die Auffangwannen der Sammelmobile sein müssen, wann Sammelfahrzeuge nicht ge­erdet werden müssen und unter welchen Bedingungen sie überhaupt im öffentlichen Raum aufgestellt werden dürfen. Zudem gibt die TRGS 520 Hinweise, wie Abfallwerkende mit „wilden Ablagerungen“ gefährlicher Ab­fälle umzugehen haben – also wenn Abfälle illegal abgeladen werden. Die überarbeitete TRGS 520 enthält viele sinnvolle Änderun­gen, die den Entsorgungsbetrieben die tägli­che Arbeit erleichtern und die Sicherheit für Beschäftigte und Umwelt verbessern.

Eckart Willer
Referatsleiter für Gefahrstoffe und Gefahrgut bei der BG Verkehr