Sobald jemand einen Mangel an einem Arbeitsmittel bemerkt, muss dieser sofort behoben werden. Dafür braucht es die Aufmerksamkeit aller Besatzungsmitglieder. Ein nicht zusammengelegtes Tau, ein achtlos abgestellter Eimer oder ein ungesicherter Rettungsring verwandeln sich schnell in Stolperfallen, die schwere Verletzungen nach sich ziehen können.
Betroffen sind nicht nur Arbeitsmittel. Bleiben wichtige Informationen ungeteilt, entstehen Fehler, die Unfälle nach sich ziehen. Auch unerledigte Aufgaben, für die sich niemand verantwortlich fühlt, können Schäden für die Besatzung und für das Schiff bedeuten.
Selbst wenn die Besatzung sehr sorgsam mit den an Bord vorhandenen Ausrüstungen und Einrichtungen umgeht, ist ein Verschleiß auf Dauer nicht zu vermeiden. Die dadurch entstehenden Gefahren können Sie durch regelmäßige Prüfung erkennen und beseitigen:
- Verschaffen Sie sich einen Überblick über die an
Bord befindlichen Maschinen, Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen. - Mit einer Checkliste behalten Sie auf dem Rundgang leichter die Übersicht (siehe unsere „Checkliste für den Sicherheitsrundgang“ im Kasten rechts)
- Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat Informationen zur Prüfung von Güter-, Tank- und Fahrgastschiffen veröffentlicht (DGUV Information 214-034 bis 214-036).
- Nutzen Sie einen Terminplaner, um die Übersicht über die wiederkehrenden Prüfungen zu behalten.
Holger Bessel
Referent Binnenschifffahrt bei der BG Verkehr
Michael Pfrommer
Aufsichtsperson der BG Verkehr
Verkehrswege freihalten.
Leine als Stolperfalle
Decksmann M. machte an einem dunklen Herbstnachmittag wie üblich einen Kontrollgang über das Vorschiff. M. rechnete nicht damit, dass am Boden eine Leine lag, die jemand nicht ordentlich weggeräumt hatten. Als er den Fuß daraufsetzte, rutschte er aus und verdrehte sich beim Sturz das linke Knie. Die Folge war ein Bänderriss. Erst nach mehreren Wochen konnte M. sein Bein wieder voll belasten.
Geöffnete Luken absichern.
Sturz von der Luke
Decksmann R. fiel während seiner Arbeit durch eine geöffnete Luke. Sein Kollege hatte vergessen, den Zugang zu schließen. R. war beim Sturz mit Ellenbogen, Brustkorb und Hüfte aufgeprallt. Er war für mehrere Monate in Behandlung und nicht arbeitsfähig.
Stolperstellen erkennbar machen.
Bei Dunkelheit gestolpert
Am frühen Morgen wollte Schiffsführer F. vor dem Ablegen seiner Fähre prüfen, ob sich in der Umgebung weitere Wasserfahrzeuge befinden. F. ging hinter dem Steuerhaus in Richtung Backbord, um dort an das Geländer zu treten. Auf dem Weg dorthin stolperte er im Dunkeln über die Erhöhung des Kabelkanals und stürzte. Schürfungen und Prellungen an Händen sowie im Gesicht waren die Folge.
Überstiegsmöglichkeit vor Benutzung prüfen.
Griff ohne Halt
Binnenschifferin C. wollte das Schiff verlassen, um einzukaufen. Beim Überstieg an Land hielt sie sich an einem Griff fest, der bereits alt war. Dieser gab nach, C. stürzte ins Wasser und zog sich Verletzungen am linken Arm zu.
Warnhinweise gut sichtbar aufstellen.
Glatter Boden
Ein Mitarbeiter hatte das Deck frisch gewischt, als der Schiffsführer die Maschinenraumklappe öffnen wollte. Dabei rutschte er auf dem feuchten Boden aus und fiel in den Maschinenraum. Beim Sturz traf ihn die Maschinenraumklappe hart am Oberarm und beim Aufprall verletzte er sich an der Lendenwirbelsäule. Der Schiffsführer blieb daraufhin mehrere Wochen arbeitsunfähig.
Checkliste für den Sicherheitsrundgang
- Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
(Begehbarkeit, Schutz vor Stolpern, Anstoßen, Absturz und gefahrlose Nutzung von Türen) - Beleuchtung, Lüftungs-, Heizeinrichtungen
(Zustand und fällige Prüfungen) - Lagerung von Gefahrstoffen und Lagergut
(Schutz vor Umfallen/Herabfallen, richtige Lagerung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen sowie Eignung von Behältern) - Gefahrenhinweise
(Kennzeichnung von Gefahrenbereichen und Lesbarkeit der Gefahrenhinweise) - Maschinen, Geräte, Betriebsmittel, Anlagen und Hebezeuge
(Zustand, fällige Prüfungen und Schutzeinrichtungen) - Persönliche Schutzausrüstungen
(Vollständigkeit, Zustand und fällige Prüfungen) - Betriebsanweisungen
(Vollständigkeit, Aktualität und Verfügbarkeit an Arbeitsplätzen) - Erste-Hilfe- und Feuerlösch-Einrichtungen
(Anzahl, Ausstattung, Erreichbarkeit, fällige Prüfungen und Zustand)