Schubkarre steht vor einem Strauch
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Im Sommer 2024 führte ein Versicherter in einem Mitgliedsbetrieb der BG Verkehr Grünschnittarbeiten durch. Dabei entfernte er einen sogenannten Riesen-Bärenklau, auch bekannt als Herkulesstaude. Unbemerkt ge­langte etwas Pflanzensaft auf den Unterarm des Mannes. Kaum der Sonne ausgesetzt, folgte eine schmerzhafte Hautreaktion, die zu mehreren Tagen Arbeitsunfähigkeit führte.

Die Tücke des Riesen-Bärenklaus liegt darin, dass sein Pflanzensaft nicht sofort spürbar ist – anders als etwa der Kontakt mit Brennnesseln. Die Flüssigkeit enthält Be­standteile, die fototoxisch sind. Das heißt, bestimmte Inhaltsstoffe lösen erst unter Sonneneinstrahlung eine Reaktion auf der Haut aus. Die Folge sind Rötungen, Entzün­dungen und in schweren Fällen eine Blasen­bildung, die wie eine Verbrennung aussieht und nur langsam heilt. 

Diese Symptome treten oft verzögert, manchmal erst nach Stunden oder sogar Tagen auf. Wenn der Saft des Riesen-Bärenklaus auf die Haut gelangt, sollte dieser sofort gründlich abgewaschen werden. Ein Besuch bei der Ärztin oder beim Arzt – idealerweise mit Fachrichtung Haut­medizin – ist dringend angeraten. Zudem ist es wichtig, für mehrere Tage direkte Sonneneinstrahlung zu vermeiden, um die Haut zu schonen.

Der Riesen-Bärenklau kann Wuchshöhen von bis zu vier Metern erreichen und wächst an Straßenrändern, in Bach- und Flusstälern sowie auf Brachflächen. Auch auf Betriebsgeländen kann er in Grünstreifen auftauchen. Autobahnraststätten und Waldränder gehören ebenfalls zu den häufigen Standorten.

Der Riesen-Bärenklau sieht zwar harmlos aus, doch seine Gefahren dürfen nicht unterschätzt werden. Mit den richtigen Schutzmaßnahmen und entsprechender Unterweisung lassen sich Risiken minimieren.

Alexander Engel
Aufsichtsperson bei der BG Verkehr