Entsorgungsmitarbeiter mit Sonnenschutzkleidung trinkt Wasser.
© BG Bau / Jan-Peter Schulz

Meiden

  • Aufenthalt in der Sonne (insbesondere in der Zeit von 11 bis 16 Uhr MESZ) zeitlich beschränken.
  • Tätigkeiten im Schatten oder in geschlossenen Räumen ausführen.
  • Körperlich anstrengende Arbeiten im Außenbereich in den Morgenstunden einplanen.

Kleiden und Cremen

  • Körperbedeckende Kleidung (lange Hose, langärmliges Hemd/Shirt) tragen.
  • Kopfbedeckung mit breiter Krempe oder Nackenschutz verwenden, um Kopf, Ohren und Nacken vor UV-Strahlung zu schützen.
  • Für die nicht von der Kleidung bedeckten Körperstellen wie Gesicht und Handrücken Sonnenschutzmittel mit einem hohen bis sehr hohen Lichtschutzfaktor (LSF mindestens 30, besser 50+) benutzen. Das Sonnenschutzmittel sollte zusätzlich einen Schutz vor UVA-Strahlung haben und wasserfest sein.
  • Zum Schutz der Augen, Augenlider und des Hautbereichs um die Augen eine Sonnen-schutzbrille tragen. Getönte Gläser schützen zusätzlich vor Blendung. Zu stark getönte Gläser sind allerdings nicht für den Straßenverkehr geeignet.

Unterweisung

Alle, die im Freien arbeiten, müssen mindestens einmal jährlich über die Gefährdung durch natürliche UV-Strahlung, Hitze und über geeignete Schutzmaßnahmen unterwiesen werden.

Sommerliche Hitze

Hitze kann zu Überwärmung des Körpers führen und sich damit auf die Gesundheit sowie die geistige und körperliche Leistung auswirken. Hohe Temperaturen können Flüssigkeitsmangel, Unwohlsein, Sonnenstich oder Hitzekollaps sowie einen lebensbedrohlichen Hitzschlag verursachen. Während der Arbeitszeit sollten kalorienarme, alkoholfreie Getränke (zum Beispiel Tee oder Mineralwasser) zur Verfügung stehen.

Dr. Marc Sgonina
Redaktion SicherheitsProfi