Arbeitsmittel kontrollieren
Ob an Land oder an Bord, generell dürfen nur geprüfte Arbeitsmittel, Geräte, Maschinen, Anlagen, Sicherheitseinrichtungen, Erste-Hilfe-Einrichtungen und Mittel zur Brandbekämpfung zum Einsatz kommen. Hinweise zu den Prüfungen liefern insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und im Falle der Fahrgastschifffahrt zusätzlich der Europäische Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe (ES-TRIN).
Unterweisungen aktualisieren
Alle Beschäftigten müssen über bestehende Gefährdungen und Schutzmaßnahmen informiert sein. Wiederholen Sie Unterweisungen zum Saisonstart, um sicheres Verhalten zu fördern.
Gefährdungsbeurteilung prüfen
Überprüfen Sie, ob Ihre Gefährdungsbeurteilung aktuell ist. Berücksichtigen Sie neue Tätigkeiten, zusätzliche Aushilfskräfte und saisonale Besonderheiten. Passen Sie die Gefährdungsbeurteilung an, um Risiken wirksam zu minimieren.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereitstellen
Prüfen Sie im Ergebnis Ihrer Gefährdungsbeurteilung, inwieweit die vorhandene PSA ausreichend geeignet und funktionsbereit ist. Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten mit einer praktischen Übung zu ihrem Umgang. PSA gegen Ertrinken unterliegt besonderen Anforderungen hinsichtlich ihrer Funktionsbereitschaft.
Arbeitsumgebung sichern
Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege hinsichtlich ihrer Begehbarkeit prüfen (zum Beispiel rutschhemmende Beläge ausbessern sowie Stolper-, Anstoß-, Absturzstellen beseitigen beziehungsweise absichern).
Erste Hilfe und Notfallorganisation
Stellen Sie sicher, dass Erste-Hilfe-Material aufgefüllt ist. Benennen Sie Ersthelferinnen und Ersthelfer und prüfen Sie Notfallabläufe auf deren Wirksamkeit.
Umgang mit Gefahrstoffen
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe und prüfen Sie die dafür erforderlichen Sicherheitsdatenblätter auf ihre Aktualität; dort finden Sie auch wichtige Hinweise zu Handhabung und Lagerung.
Brandschutzmaßnahmen
Überprüfen Sie den Stand ihrer betrieblichen Brandschutz-
maßnahmen sowie -einrichtungen und legen Sie Maßnahmen
zum Verhalten im Brandfall fest, dazu gehören:
- brennbare Stoffe sicher lagern,
- auf Sauberkeit achten und Ordnung halten (beispielsweise ölverschmierte Lappen in geschlossenen, nicht brennbaren Behältern aufbewahren; Ablagerungen von Stäuben beseitigen),
- Brandschutztüren nicht verkeilen oder verstellen,
- Flucht- und Rettungswege jederzeit frei halten,
- Flucht- und Rettungspläne prüfen,
- Feuerlöscher in ausreichender Anzahl anbringen – geprüft und immer leicht erreichbar – sowie deren Standorte kennzeichnen und
- geeignete Abläufe für den Brandfall festlegen und üben.
"Regelmäßige Unterweisungen fördern sicheres Verhalten im Alltag."