Mitarbeiter steigt eine Schiffsleiter hoch
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Einen Sturz aus mehr als einem Meter Höhe definiert die gesetzliche Unfallversicherung als Absturz. Diese Unfallart ist seltener als das „normale“ Ausrutschen und Hinfallen – die daraus resultierenden Verletzungen sind allerdings oft schwer. Die Analyse und Vermeidung von Absturzunfällen ist einer der Präventionsschwerpunkte der BG Verkehr. Nicht jeder hat so viel Glück wie ein Besatzungsmitglied, das von einer fest verbauten Leiter aus etwa zwei Meter Höhe auf einen Niedergang fiel und von dort aus auf das darunterliegende Deck stürzte. Trotz des heftigen Sturzes blieben alle Knochen heil und der Mann kam mit Schürfwunden und dem Schrecken davon. Gänzlich anders verlief ein Sturz vom Lukendeckel auf das etwa zweieinhalb Meter tiefer liegende Hauptdeck eines Frachtschiffs. Brüche an Brust- und Lendenwirbelsäule waren die Folge; die Therapie ist langwierig. 

Sicherheitsmaßnahmen bei Seegang

Bei schwerem Wetter und überkommender See sollte grundsätzlich nicht an Deck gearbeitet werden. Falls es unbedingt erforderlich ist, zum Beispiel beim Nachlaschen der Ladung oder für andere die Sicherheit des Schiffs betreffende Arbeiten, sind weitergehende Maßnahmen Pflicht. 

Unfallmeldungen Seeschifffahrt und Fischerei

Unfälle lassen sich am besten vermeiden, wenn man gut informiert und vorsichtig ist. Deswegen muss die Crew wissen, wo und wann häufig etwas passiert. Meist wird unterschätzt, dass gerade scheinbar harmlose Routinearbeiten an Bord schnell mit einem Unfall enden können. Einen tödlichen Arbeitsunfall erlitt 2025 zum Beispiel ein Fischer, der beim Deckwaschen ins Wasser stürzte.

Welche Situationen oder Tätigkeiten sind also besonders unfallträchtig? Um eine Übersicht zu gewinnen, haben wir alle Meldungen zu Unfällen an Bord von Seeschiffen und Fischereifahrzeugen aus dem Jahr 2025 gesichtet. An welchen Arbeitsplätzen sich die Unfälle häufen, sehen Sie in der Tabelle unten. Dabei wurden auch Schilderungen von Unfällen berücksichtigt, die im eigentlichen Sinne nicht meldepflichtig waren (Meldepflicht besteht erst bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen). Von den insgesamt 405 Meldungen enthielten 228 verwertbare Unfallschilderungen. 

Was die Statistik verrät

  • Immer wieder: Schiffsdeck und Fußboden und deren Beschaffenheit spielen bei den meisten Unfällen eine Rolle. Stolpern, Rutschen und Stürzen auf ebenen Flächen und Treppen sind die mit Abstand häufigsten Unfallhergänge. 
  • Immer gefährlich: Sturm bleibt auch im 21. Jahrhundert eine besondere Herausforderung.
  • Immer präsent: Die Verwendung von Messern, Scheren, Schraubenschlüsseln und Hämmern führt häufig zu Verletzungen. Die bestimmungsgemäße Verwendung der Arbeitsmittel und eine Sichtprüfung vor der Benutzung würden hier schon weiterhelfen.

Alexander Engel und Johann Poppinga
Aufsichtspersonen im Referat Seeschifffahrt und Fischerei