Einblick in einen vollen Airbus-Flieger mit Passagieren bei der Nutzung elektronischer Geräte

Flugzeuge, Hubschrauber und andere Luftfahrzeuge sind teuer: Bleiben sie wegen einer geplanten
Instandhaltung oder einer ungeplanten Reparatur am Boden, verdienen sie kein Geld. Deshalb sorgt
jedes Grounding für hohen Zeit- und Termindruck – kombiniert mit erheblichen Anforderungen an die
Qualität der Instandhaltungsarbeiten. Bisher half die DGUV Regel 114-007 bei Fragen zu Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz in diesem anspruchsvollen Umfeld. Nach 34 Jahren wird sie nun abgelöst – durch eine komplett neu erstellte Regel, die im März veröffentlicht wurde. Sie richtet sich an alle, die mit der Instandhaltung von Luftfahrzeugen zu tun haben, und bietet wertvolle Impulse für eine sichere, moderne und verantwortungsvolle Arbeitsgestaltung.

Übersichtliche Darstellung der Gefährdungen

Die DGUV Regel legt einen besonderen Fokus auf geeignete Maßnahmen für identifizierte Gefährdungen auf Best-Practice-Niveau fest, um ein hohes Sicherheitsniveau im Arbeitsalltag zu gewährleisten. Die Inhalte berücksichtigen den aktuellen Stand der Technik ebenso wie die Beschreibung neuer Arbeitsverfahren, die sich in der Praxis bewährt haben. Darüber hinaus beleuchtet die DGUV Regel die Verantwortlichkeiten für Unternehmen bei Auswahl und Qualifikation von Beschäftigten und zeigt auf, wie man Fachkompetenz gezielt aufbauen und erhalten kann.

Neu hinzugefügt sind Kapitel über psychische Belastungen und Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS). Psychische Belastungen treten in der Branche durch den hohen Zeit- und Termindruck auf, werden zum Beispiel durch Schichtarbeit und die hohen Anforderungen an die Arbeitsqualität verursacht. Die DGUV Regel listet die entsprechenden Gefährdungen auf und nennt wirkungsvolle Gegenmaßnahmen. Hilfen haben die Expertinnen und Experten auch zu Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS) erarbeitet. „Die Instandhaltung von Luftfahrzeugen läuft in sehr komplexen Prozessen ab. Den Arbeitsschutz hierbei systematisch zu organisieren, bietet sich geradezu an“, sagt Helge Homann, Hauptreferent für Luftfahrt bei der BG Verkehr.

Abstimmung der beteiligten Unternehmen

Um den wartungsbedingten Ausfall von Luftfahrzeugen möglichst kurz zu halten, werden in der Luftfahrzeug-Instandhaltung häufig mehrere Unternehmen parallel rund um das Luftfahrzeug tätig. „Unternehmen sollten sich darüber abstimmen, welche Gefährdungen in solch einem Fall im Betrieb auftreten können und wie man sie entschärft“, rät Homann.

Das ist eine Arbeit für die Arbeitsschutzverantwortlichen der beteiligten Unternehmen. Deshalb sollten nicht nur die Wartungstechnikerinnen und -techniker den Zugang zum Betriebsgelände und zum Luftfahrzeug bekommen, sondern neben den „eigenen“ auch Arbeitsschutzverantwortliche, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der betriebsärztliche Dienst von Fremdfirmen und Lieferanten. Bei Tätigkeiten auf der Luftseite von Verkehrsflughäfen oder in Sicherheitsbereichen sollten diese Zugangsberechtigungen im Rahmen der Auftragsvergabe mit beachtet werden. Wird ein betriebsfremdes Unternehmen bei den Wartungsarbeiten tätig, legen die verantwortlichen Stellen vor Beginn der Arbeiten

  • für alle beteiligten Gewerke zuständige, weisungsbefugte Verantwortliche sowie
  • die zeitliche und räumliche Abstimmung der Tätigkeitsabfolgen verbindlich fest und sorgen dafür, dass alle Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeiten spezifisch unterwiesen wurden (an die Dokumentation denken), und
  • holen die erforderlichen Freigaben oder Erlaubnisscheine ein.
  • Zudem bestimmen sie – soweit es zur Vermeidung möglicher gegenseitiger Gefährdungen erforderlich ist – eine Koordinatorin bzw. einen Koordinator zur Abstimmung.