Offene Transportkiste mit Händeschüttel-Illustration
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Das bedeutet konkret: Kleine und kleinste Unternehmen müssen die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung organisieren. Oft fehlt im eigenen Haus das Personal, um die rechtlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz zu erfüllen. Wer qualifizierte Fachleute einbinden will, ist beim Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Dienst (ASD) der BG Verkehr genau richtig. 

Die Fachleute, die bei den Straßenverkehrsgenossenschaften (SVG), den Vertragspartnern des ASD, als Fachkraft für Arbeitssicherheit angestellt sind, bringen aus ihrer vorherigen Berufstätigkeit fundiertes Branchenwissen mit. Über eine Mitgliedschaft im ASD erhält ein Betrieb ohne weitere Kosten alle relevanten Leistungen zu Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin: Beratung durch die Sifa, betriebsärztliche Beratung, Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen sowie Unterstützung bei Unterweisungen und Betriebsanweisungen.

Ein aktuelles Beispiel für die Vorteile des Angebots ist die rechtsfeste Umsetzung der neuen Vorschrift 2 der gesetzlichen Unfallversicherung. „Wir unterstützen dort, wo wir gebraucht werden“, sagt Lars Müller, Leiter des ASD in Hamburg. „Auf Wunsch kommt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit direkt in Ihren Betrieb und begleitet Sie bei allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Sprechen Sie uns gern an!“ Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten können Mitglied des ASD werden. Alle weiteren Infos zur Mitgliedschaft und den zentralen Leistungen (ASD-Präventionskette) finden Sie im Internet. 

Porträt von Karsten Krauel, Sifa bei der SVG in Hannover
© Thomas Panzau/BG Verkehr
Karsten Krauel, Sifa bei der SVG in Hannover
Porträt von  Denise Kiontke, Sifa bei der SVG in Freiburg
© Thomas Panzau/BG Verkehr
Denise Kiontke, Sifa bei der SVG in Freiburg
Porträt von Mathias Tillmanns, Sifa bei der SVG in Düsseldorf
© Thomas Panzau/BG Verkehr
Mathias Tillmanns, Sifa bei der SVG in Düsseldorf