Einblick in den Raum zur Leichenaufbereitung eines Bestattungsunternehmens
© BG Verkehr

Herr Ecke, Sie waren maßgeblich an der Überarbeitung der Information beteiligt. Welches Kapitel ist Ihnen besonders wichtig?

Christian Ecke: Wenn jemand nur wenig Zeit hat, sollte er auf jeden Fall die Infos zu den Schutzmaßnahmen durchlesen, das ist Kapitel 2. Und außerdem rate ich unbedingt zu „Reinigung und Desinfektion der Arbeitsbereiche“ in Kapitel 6. Dazu gehört der Hygieneplan, der neu gestaltet wurde. Ganz allgemein finde ich, die Informationsschrift hat durch die neuen Abbildungen und Fotos sehr gewonnen. Es lohnt sich also, sie von Anfang bis Schluss zu lesen.

Haben Sie mit Fachleuten aus dem Bestattungswesen zusammengearbeitet?

Ecke: Ja, in der Redaktion waren alle relevanten Gremien vertreten, unter anderem das Deutsche Institut für Bestattungskultur und der Bundesverband Deutscher Bestatter. Sehr wichtig war die Expertise der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), die die Friedhofsgärtnereien vertritt.

Sind Ihnen Erkrankungen bekannt, die auf mangelnden Infektionsschutz zurückgehen?

Ecke: Leider ja, uns werden immer wieder Fälle gemeldet, deren Ursache mangelhafte Hygienemaßnahmen sind. Ein weiteres Problem ist, dass manche Menschen in kritischen Situationen gar keine oder nur ungeeignete persönliche Schutzausrüstung benutzten. 

Desinfektionsmittel sind unentbehrlich, allerdings kann die Anwendung auch unerwünschte Nebenwirkungen haben …

Ecke: Das stimmt nicht ganz: Desinfektionsmittel sind nicht per se problematisch, aber wer sie nutzt, muss die Grundsätze der sicheren Anwendung kennen! Und das ist in der Praxis nicht immer der Fall. Ich möchte da drei Punkte hervorheben: Erstens müssen Sie das richtige Produkt für den vorgesehenen Zweck auswählen. Hinweise dazu findet man zum Beispiel in der Desinfektionsmittel-Liste, die der Verbund für Angewandte Hygiene herausgibt. Zweitens dürfen Sie ein Mittel, das beispielsweise zur Desinfektion von Instrumenten vorgesehen ist, natürlich nicht auch noch schnell für die Hände nehmen. Und drittens spielt es für den Gesundheitsschutz eine große Rolle, sich bei Dosierung, Konzentration und Einwirkzeit penibel an die Vorgaben zu halten.

Unter anderem deswegen enthält die neue Broschüre einen beispielhaften Hygieneplan?

Ecke: Ja! Dieser nützliche Plan hilft, die Übersicht zu behalten: Wann, wo und wie wird desinfiziert, wer ist dafür verantwortlich? Den neuen Hygieneplan können die Verantwortlichen kostenfrei aus dem Medienkatalog der BG Verkehr herunterladen – anschließend müssen sie ihn nur noch an ihren Betrieb anpassen.

Es gibt eine relativ neue Bestattungsform, das sogenannte Re-Erding. Bei dieser beschleunigten Kompostierung beginnt sich ein Leichnam bei rund 70 Grad Celsius zu zersetzen. Besteht die Gefahr, dass Krankheitserreger diesen Prozess überstehen?

Ecke: Das können wir zum jetzigen Zeitpunkt zumindest nicht ausschließen, denn es gibt noch keine wissenschaftlich bestätigten Aussagen dazu, dass alle Krankheitserreger durch den Zersetzungsprozess sicher abgetötet werden. Auch aus Sicht der Arbeitssicherheit besteht meiner Ansicht nach noch Klärungsbedarf. Bisher sind weder der genaue Ablauf beim Umgang mit der Leiche noch die verschiedenen Tätigkeiten der Mitarbeitenden ausreichend geklärt. Das betrifft auch das Thema Hygiene!

Ein-Strich-Illustration einer Frau beim Re-Erding
© Freepik
Kompostierung statt Beerdigung? Beim Re-Erding sind zentrale Fragen zu Hygiene, Sicherheit und Gesundheitsrisiken bislang noch ungeklärt.

Wie könnte beim Re-Erding eine Infektion erfolgen?

Ecke: Da gibt es eine ganze Reihe von kritischen Situationen. Die SVLFG hat zu den risikobehafteten Arbeitsschritten eine Übersicht zusammengestellt, aus der ich hier zitieren möchte:

  • Vorbereiten des organischen Substrats im Kokon,
  • Verbringen der Leiche in den Kokon,
  • Reinigen der Knochen von nicht verwesten Geweberesten,
  • Verbringen der Knochen in eine „Knochenmühle“,
  • Überführung der gemahlenen Knochenreste in die im Kokon verbliebenen Reste,
  • Entnahme des Restmaterials aus dem Kokon und dessen Verbringung in ein Transportbehältnis,
  • Verbringen des Restmaterials aus dem Transportbehältnis in ein Tuch,
  • Verbringen des Restmaterials aus dem Tuch in eine circa 30 Zentimeter tiefe Grube (die Beisetzung).

Nach dem Zersetzungsprozess müssen zurückgebliebene Knochen gesammelt und zerkleinert werden. Dieser Umgang mit einem Leichnam ist normalerweise nicht üblich. Sehen Sie Probleme, zum Beispiel psychische Belastungen?

Ecke: Ja, ich befürchte zum Beispiel, dass es die Mitarbeitenden belasten könnte, die Knochen von den nicht verwesten Geweberesten zu reinigen. Zurzeit ist das sogenannte Re-Erding nur mittels einer Ausnahmegenehmigung durchführbar, da diese „Bestattungsform“ nicht durch die Friedhofsgesetze abgedeckt ist.

Ihre persönliche Einschätzung zu dem Thema?

Ecke: Ich bin eher skeptisch. Es gibt aktuell keine mir bekannte wissenschaftlich bestätigte Studie bezüglich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Dasselbe gilt für die Behauptung, mit der Kompostierung leiste man einen Beitrag zum Klimaschutz – belastbare Daten liegen dazu nicht vor.

Dorothee Pehlke
Redaktion SicherheitsProfi