Wenn nichts mehr gehtRauf auf die Baustelle, runter von der befestigten Straße – und schon ist es passiert: Der Lkw steckt fest. Wer ein festgefahrenes Fahrzeug selbst bergen will, darf die damit verbundenen Risiken nicht unterschätzen. Eine gute Vorbereitung reduziert viele Gefährdungen bereits im Vorfeld.https://sicherheitsprofi.bg-verkehr.de/webmagazin/themen/wenn-nichts-mehr-gehthttps://sicherheitsprofi.bg-verkehr.de/@@site-logo/SiPro-Logo.svg
Bergen von festgefahrenen Lkw
Wenn nichts mehr geht
Rauf auf die Baustelle, runter von der befestigten Straße – und schon ist es passiert: Der Lkw steckt fest. Wer ein festgefahrenes Fahrzeug selbst bergen will, darf die damit verbundenen Risiken nicht unterschätzen. Eine gute Vorbereitung reduziert viele Gefährdungen bereits im Vorfeld.
Festgefahrene Lkw stellen im Transportgewerbe keine Routine dar, sondern eine Herausforderung. Insbesondere dort, wo Fahrzeuge regelmäßig unbefestigte Flächen befahren. Erfahrungen aus der Praxis zeigen: Bergungen werden häufig in Eigenregie durchgeführt. Unfallschäden fallen dabei oft erst im Nachhinein auf. Innerhalb des Versichertenkreises der BG Verkehr ereigneten sich in den vergangenen Jahren mehrere schwere Bergeunfälle. Die Verletzungen waren durchweg schwer, in der Hälfte der Fälle endeten sie tödlich. Besonders kritisch wird es, wenn sich Personen im Gefahrenbereich zwischen Fahrzeugen oder Arbeitsmitteln aufhalten und diese während der Bergung kippen oder unkontrolliert in Bewegung geraten.
Vorbeugen ist besser als Bergen
Idealerweise vermeiden Fahrerinnen und Fahrer solche Situationen, indem sie ungeeignetes Gelände nicht befahren. Im Zweifel steigen sie vorab aus und prüfen Bodenbeschaffenheit, Tragfähigkeit und Wendemöglichkeiten. Zusatzausstattungen wie Traktions- und Anfahrhilfen, Differentialsperren, angetriebene Achsen oder geeignete Bereifung können helfen, kritische Situationen aus eigener Kraft zu bewältigen. Unternehmen müssen daher stets vor dem Fahrzeugkauf die für den Einsatz erforderlichen Ausstattungsmerkmale zusammenstellen (siehe § 3 (3) Betriebssicherheitsverordnung).
Lässt sich eine Bergung nicht ausschließen, müssenUnternehmen die Risiken im Rahmen der Gefährdungs-beurteilung berücksichtigen (siehe § 3 DGUV Vorschrift 1). Klare Festlegungen zu Zuständigkeiten, Maßnahmen, Meldeketten und Entscheidungsbefugnissen sind dabei unerlässlich. In diesem Rahmen sollte bereits vorab auf sichere Fahrwege geachtet werden. Betriebsanweisungen und praxisnahe Schulungen unterstützen diesen Prozess. Moderne Bergeausrüstung hilft wenig, wenn sie im Ernstfall erstmals eingesetzt wird. Schulungen müssen daher auch Grenzen klar benennen. Ab bestimmten Situationen muss konsequent gelten: „Stopp! Bis hierhin und nicht weiter.“ Dann sind qualifizierte Bergefachkräfte hinzuzuziehen (siehe Kasten).
Bergeunfälle
In den vergangenen Jahren ereigneten sich sechs Bergeunfälle mit schweren Verletzungen, die Hälfte endete tödlich.
Ein Fahrer wurde beim Bergen eines im aufgeweichten Lehmboden festgefahrenen Lkw zwischen diesem und einem rückwärts heranfahrenden Sattelkipper tödlich gequetscht.
Beim Bergen eines im losen Sand festgefahrenen Sattelkippers wurde der Fahrer zwischen dem Fahrzeug und dem für die Bergung eingesetzten zurückrollenden Radlader eingeklemmt. Er erlitt eine Lungenquetschung sowie multiple Knochenbrüche.
Beim Lösen einer Gelenkwelle wurde ein Lkw-Fahrer von einer ungesicherten und angehobenen Liftachse tödlich gequetscht, nachdem sich diese plötzlich auf ihn absenkte.
Schwere Verletzungen am Brustkorb und eine Amputation erlitt ein Fahrer, nachdem er versucht hatte, seinen im weichen Deponieuntergrund festgefahrenen Muldenkipper mithilfe eines Radladers durch Ziehen zu bergen. Er wurde zwischen diesem und dem zurückrollenden Radlader eingeklemmt.
Der Fahrer eines im Sand festgefahrenen Sattelzuges wollte sein Fahrzeug mit einem zur Bergung herbeigerufenen Radlader verbinden. Dabei geriet er zwischen die beiden Fahrzeuge und wurde tödlich eingequetscht.
Eine Kette traf einen Fahrer am Kopf, als diese beim Bergevorgang riss und zurückpeitschte. Er verlor ein Auge und erlitt schwere Schädelverletzungen.
Gefahr erkannt, Gefahr gebannt
In der Praxis werden festgefahrene Lkw häufig durch direktes Ziehen geborgen. Eine der größten Gefahren entsteht bereits beim Verbinden: Die beteiligte Person hält sich dabei oft im unmittelbaren Gefahrenbereich zwischen Fahrzeugen und Arbeitsmitteln auf. Besonders bei kurzen Anschlagmitteln kann dies fatale Folgen haben.
Hinzu kommt das Risiko ungewollter Bewegungen. Fahrzeuge oder Arbeitsmaschinen können wegrollen oder wegrutschen. Im unbefestigten oder unebenen Gelände steigt die Gefahr des einseitigen Einsinkens und Umkippens. In solchen Situationen darf sich niemand ungesichert im Gefahrenbereich vor, neben oder unter Fahrzeug- oder Maschinenteilen aufhalten. Müssen Arbeiten dennoch durchgeführt werden, sind geeignete Sicherungsmaßnahmen zwingend erforderlich. Gurte, Seile oder Stangen sollten dabei möglichst von außerhalb des Gefahrenbereichs angebracht werden.
Ab bestimmten Situationen muss es konsequent heißen: „Stopp! Bis hierhin und nicht weiter.“ Fachpersonal übernimmt.
Das Vorgehen
Beim Freiziehen müssen die Beteiligten zunächst den Widerstand des Erdreichs rund um Räder und Fahrspur überwinden. Die dabei wirkenden Zugkräfte können die Gewichtskraft des Fahrzeugs deutlich übersteigen und sind ohne Messmittel kaum realistisch einzuschätzen.
So sollte beim Bergen vorgegangen werden:
Bergeleitfäden der Hersteller müssen zwingend beachtet werden.
Alle Anschlagmittel, Anschlag- oder Ankerpunkte sowie Fahrzeugteile, die im Kraftfluss stehen, müssen für den jeweiligen Einsatzzweck geeignet, unbeschädigt und ausreichend dimensioniert sein.
Bergende dürfen nur Anschlagpunkte verwenden, die vom Hersteller für diesen Zweck zugelassen sind.
Alle Beteiligten müssen sich vor dem Bergevorgang absprechen.
Vor dem Ziehvorgang sollten Seilrissdämpfer oder speziell dazu vorgesehene Gewichtsdecken über das Zugmittel gelegt werden, um die Gefahr zurückpeitschender Teile zu reduzieren.
Während des Bergevorgangs muss ein ausreichender, hindernisfreier Sicherheitsabstand aller Beteiligten eingehalten werden.
Traktions- oder Anfahrhilfen dürfen ausschließlich bei stillstehenden Antriebsrädern positioniert werden.
Der Aufenthalt im Gefahrenbereich von herausschleuderndem Unterlegmaterial ist unzulässig (§ 52 DGUV Vorschrift 70).
Wenn das festgefahrene Fahrzeug geborgen und gesichert ist, muss seine Betriebssicherheit durch eine außerordentliche Prüfung festgestellt werden.
Für die Bergung festgefahrener Lkw muss ein gewerblicher Bergedienstleister über eine anerkannte Qualifikation als Bergungsleiter für Schwerverkehr der Gruppe 1 verfügen. Die Qualifikation richtet sich nach den jeweils geltenden Landesbestimmungen. In Bayern gilt hierfür zum Beispiel die Abschlepprichtlinie (ARB).
Das Bergen festgefahrener Lkw stellt für Fahrerinnen und Fahrer stets eine ungeplante Ausnahmesituation dar. Unternehmen müssen solche Szenarien daher vorab in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen sowie klare Handlungsanweisungen und -grenzen definieren. Unterweisen Sie Ihre Fahrerinnen und Fahrer darin. Dann können diese auch ungeplante Ausnahmesituationen sicher bewältigen. Nur so lassen sich schwere Bergeunfälle wirksam verhindern.
Julian Müller Aufsichtsperson der BG Verkehr
Fahrzeugkontrolle und -prüfung
Ein Fahrzeug gilt nur dann als betriebssicher, wenn es verkehrs- und arbeitssicher ist. Vor der Weiterfahrt müssen Fahrerinnen und Fahrer den Zustand des Fahrzeugs gemäß § 36 Absatz 1 DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ kontrollieren (siehe auch DGUV Grundsatz 314-002 „Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal“). Stellen sie dabei Mängel fest, die die Betriebssicherheit gefährden (§ 36 Absatz 2 DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“), müssen sie den Betrieb einstellen.
Zusätzlich zur Reparatur muss eine außerordentliche Prüfung nach § 57 Absatz 1 DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ bzw. § 14 Absatz 3 Betriebssicherheitsverordnung veranlasst werden (siehe auch DGUV Grundsatz 314-003 „Prüfung von Fahrzeugenauf Betriebssicherheit“).