Für die Beförderung von Menschen im Rollstuhl über das Vorfeld hat sich in den vergangenen Jahrzehnten eine Fahrzeugart bewährt, bei der eine Hubplattform einen nahezu barrierefreien Zugang ins Flugzeug ermöglicht. Verschiedene Hersteller haben Fahrzeuge mit den notwendigen Zulassungen und Zertifizierungen im Angebot. Unabhängig vom Hersteller nimmt die Plattform die gesamte Front des Fahrzeugs ein, um ein schnelles und problemloses Andocken an die Flugzeuge zu ermöglichen.
Innerhalb weniger Monate ereigneten sich im Jahr 2025 Unfälle, bei denen die Hubbühne an der Fahrzeugfront eine entscheidende Rolle spielte. „Davor haben wir über viele Jahre keine schweren Unfälle mit diesem Fahrzeugtyp registriert. Auch bei Catering-Hubfahrzeugen, die teilweise mit ähnlich weit herausragenden Vorbauten unterwegs sind, gab es keine bekannten Vorfälle“, sagt Helge Homann, Hauptreferent für Luftfahrt bei der BG Verkehr.
Die Unfälle
Ein Bus stieß auf dem Vorfeld mit einem Hublift-Fahrzeug zusammen. Die Kante der Plattform traf den Busfahrer – er verstarb noch am Unfallort. Der Fahrer des Hublifts hatte den in einer Linkskurve entgegenkommenden Bus nicht gesehen und dessen Fahrweg geschnitten. Der Busfahrer hatte keine Chance, auf dieses Fahrmanöver zu reagieren. Ein weiterer Unfall ereignete sich in ähnlicher Weise. Am Unfall beteiligt war hier ein Gepäckschlepper, der beim Zusammenstoß auf die Seite fiel. Dessen Fahrer wurde verletzt, der Fahrer des Hublifts wurde traumatisiert.
Der dritte Unfall verlief glücklicherweise ohne Personenschäden. Bei einer Kurvenfahrt ragte die Plattform des Hublifts in den Gegenverkehr hinein und traf einen entgegenkommenden Pkw an der A-Säule. Auch wenn dies kein meldepflichtiger Unfall war, er passt in das Muster. „Das zeigt uns, dass wir auch aus Beinaheunfällen eine Menge Erkenntnisse gewinnen können“, sagt Homann.
Nicht alle Unfälle ereigneten sich bei Mitgliedsunternehmen der BG Verkehr. Der enge fachliche Austausch der Unfallversicherungen untereinander ist hierbei ein großer Vorteil. „Je schneller wir uns gegenseitig informieren, wenn uns Ereignisse auffallen, desto besser können wir Hinweise geben, die weitere schwere Unfälle verhindern“, sagt Homann.
Als problematisch hat sich bei diesen Unfällen erwiesen,
- dass sich die Hubbühne während der Fahrt auf einer Höhe von rund einem Meter über dem Boden befindet – das ist in der Regel die Kopfhöhe sitzender Personen in anderen Fahrzeugen – und
- dass Fensterrahmen, Aufbauteile und die Konstruktion des Fahrzeugs das Sichtfeld der Fahrenden erheblich einschränken – besonders im Kurvenbereich entstehen dadurch gefährliche tote Winkel.
Arbeit an den Normen
Um zu gewährleisten, dass die Bodengeräte dem Stand der Technik entsprechen, gibt es detaillierte Vorgaben für Konstruktion und Ausführung. Entwickelt werden sie im Europäischen Komitee zur Normung von Luftfahrt-Bodengeräten. In der Büro-Fachsprache der EU heißt das Komitee CEN/TC 274 (Comité Européen de Normalisation/Technical Committee; Europäisches Komitee für Normung/Technisches Komitee).
Seit Jahren hat die BG Verkehr in diesem Gremium den Vorsitz inne. Arbeitsschützende, Herstellende und Betreibende treffen sich hier regelmäßig, um die insgesamt 24 verschiedenen Normen auf ihre Inhalte zu prüfen und wenn erforderlich anzupassen.
Empfohlene Maßnahmen
Aus den bisherigen Erkenntnissen leitet Homann mit seinen Kolleginnen und Kollegen folgende vorbeugende Maßnahmen ab:
- Plattformen deutlicher kennzeichnen, sodass diese auch im Dämmerungs- und Nachtbetrieb besser sichtbar sind (mindestens reflektierende Folie, idealerweise aktive LED-Beleuchtung sowie eine kontrastierende Farbgebung),
- für die eingeschränkten Sichtbereiche und den Begegnungsverkehr in Kurven sensibilisieren, nicht nur die Fahrerinnen und Fahrer der Hublift-Fahrzeuge, sondern alle Beschäftigten auf dem Vorfeld, die Fahrzeuge und Bodengeräte führen,
- technische Nachrüstung prüfen
(Totwinkelüberwachung, Warnsysteme) sowie organisatorische Maßnahmen prüfen (zum
Beispiel klare Vorfahrtsregelung festlegen).
Darüber hinaus wird das Unfallgeschehen für die Arbeit der Prüf- und Zertifizierungsstelle im Fachbereich Verkehr und Landschaft Bedeutung haben – etwa bei der Prüfung von Maschinen und Fahrzeugen ähnlicher Bauart. Und auch in die Weiterentwicklung der europäischen Normen wird Helge Homann als Vorsitzender des zuständigen Europäischen Komitees die Erkenntnisse einfließen lassen. Homann: „Die Vorfälle zeigen uns, wie wichtig es ist, den Stand der Technik regelmäßig zu überprüfen. Aus der Praxis können wir sehr viel lernen und über unsere gute Vernetzung in die Normgebung einbringen.“
Moritz Heitmann
Redaktion SicherheitsProfi
Weiterführende Informationen
Prüf- und Zertifizierungsstelle Fachbereich Verkehr und Landschaft