Physiotherapeutin hilft einem Patienten bei einer Rückenübung mit Hanteln
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Eine „beruflich verursachte“ Erkrankung der Wirbelsäule wird bei Versicherten der BG Verkehr oft durch das Bewegen schwerer Lasten verursacht. Bis Ende des Jahres 2020 wurde ein Bandscheibenvorfall in der Lendenwirbelsäule allerdings nur dann als Berufskrankheit anerkannt, wenn die Betroffenen gleichzeitig ihre bisherige berufliche Tätigkeit aufgaben (der sogenannte Unterlassungszwang). Damit wollte der Gesetzgeber die Betroffenen schützen. Mittlerweile hat sich der Blick auf die Situation verändert.

Selbstbestimmung statt Jobverlust

Heute wird der Selbstbestimmung der Beschäftigten mehr Wert beigemessen. Positive Erfahrungen mit anderen Berufskrankheiten zeigten, dass ein Verbleib in der Berufstätigkeit gelingen kann. Eine grundlegende Unterstützung ist die Teilnahme an individuell zugeschnittenen Präventionsmaßnahmen. Als „Musterbeispiel“ gilt das Verfahren zur Behandlung schwerer entzündlicher Hauterkrankungen mit beruflichem Hintergrund. Es wurde vor über 50 Jahren eingeführt und hat sich seitdem immer weiterentwickelt. Der Erfolg lässt sich messen: Mehr als 70 Prozent der schwer Erkrankten verblieben mit Individualprävention und Nachsorge am Arbeitsplatz (Auswertung der Meldungen aus dem Jahr 2007). Die Phase der Arbeitsunfähigkeit verringerte sich von 35 auf neun Tage pro Jahr. Angesichts des Fachkräftemangels und der alternden Bevölkerung bekommt Individualprävention damit auch eine sozialpolitische Bedeutung. 

Frühe Hilfen

Mit Beginn des Jahres 2026 hat die BG Verkehr ihr Angebot an individualpräventiven Maßnahmen erweitert: Beschäftigte, die in besonderer Weise rückenbelastend tätig sind, können bereits während des laufenden Berufskrankheitenverfahrens in Absprache mit der Leistungsabteilung aus drei therapeutischen Maßnahmen wählen.

  1. Persönliche Einzelberatung direkt am Arbeitsplatz, um schmerzhafte Arbeitsabläufe zu verändern und Bewegungseinschränkungen zu reduzieren. Für die direkte Beratung wurde die Firma Nauroz Gesundheitsmanagement gewonnen. 
  2. Rückentraining zu Hause mit der digitalen Gesundheitsanwendung (App) „KAIA Rückenschmerzen“.
  3. Teilnahme an einem zertifizierten Rückenpräventionskurs der örtlichen Volkshochschule.

Runder Tisch bei Berufskrankheit

Und wenn das nicht ausreicht? Mit dem Bescheid der Anerkennung als Berufskrankheit erhalten Betroffene weitere Vorschläge, sofern sie ihre bisherige Tätigkeit beibehalten wollen und aus medizinischer Sicht arbeitsfähig sind.

Sehr bewährt hat sich in den letzten Jahren der „Runde Tisch“ am Arbeitsplatz, der natürlich nur mit Einverständnis der Beschäftigten einberufen wird. Hier besprechen die erkrankte Person, ein Vorgesetzter sowie eine Aufsichtsperson der BG Verkehr, welche Probleme die Rückenschmerzen bei der Arbeit machen und wie man sie lösen könnte. Möglicherweise hilft zum Beispiel ein höhenverstellbarer Arbeitstisch, eine organisatorische Veränderung zur Reduzierung der Lastgewichte oder ein Fahrersitz mit verbesserter Dämpfung. Nach Möglichkeit soll auch der betriebsärztliche Dienst mit seinem Fachwissen am „Runden Tisch“ vertreten sein, da häufig der Übergang zum innerbetrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) fließend ist.

Das Ergebnis der Gespräche am „Runden Tisch“ ist ein Plan mit konkreten Maßnahmen, Kostenträgern und einer Zeitleiste – ein Konzept, das alle ins Boot holt und auch Pflichten für alle mit sich bringt. Darüber hinaus erhalten die Betroffenen entweder individuelle therapeutische Angebote oder zum Beispiel die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Rückenkolleg.

Ausblick

Mit Individualprävention trotz Wirbelsäulenerkrankung im Job zu bleiben, ist das Ziel all dieser Bemühungen. Damit ist Umschulung oder vorzeitige Berentung anders als früher nur noch eine Option von mehreren. In den kommenden Jahren sollen ähnliche Angebote für Erkrankungen der Schulter- oder Kniegelenke folgen.

Dr. Kerstin Einsiedler
Arbeitsmedizinerin bei der BG Verkehr