Multikopter fliegt über ein Rapsfeld
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Wann ist eine Genehmigung erforderlich? 

Der Gesetzgeber unterscheidet drei Kategorien für den Betrieb von Multikoptern:

Dieser Artikel behandelt ausschließlich die Kategorie „Speziell“. Genehmigungen sind für alle Szenarien möglich. Diese gelten deutschlandweit. Auch für konkrete, lokal festgelegte Szenarien können sie erteilt werden.

Gesetzliche Grundlagen

In allen europäischen Ländern gelten dieselben Regeln. Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) legt sie in der Durchführungsverordnung EU 2019/947 fest. Unternehmen nutzen in der gesamten EU denselben Antragsprozess: Sie stellen ihren Antrag bei der zuständigen nationalen Behörde. In Deutschland erhalten Interessierte vom LBA sowohl Informations- als auch Schulungsmaterial.

Wer ist zuständig? 

Das hängt von der Geschäftsadresse des Unternehmens ab. Das gilt auch dann, wenn der Multikopter in einem anderen Bundesland oder in einem anderen EU-Land eingesetzt werden soll. Derzeit bearbeitet das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Anträge für zehn Bundesländer. In den übrigen prüfen die jeweiligen Landesluftfahrtbehörden die Anträge. Sie stellen ihre Prozesse und Vorlagen transparent bereit. Bearbeitungszeiten und Kosten unterscheiden sich jedoch teilweise deutlich. Ab einem erhöhten Risikolevel geben die Landesbehörden allerdings die Verantwortung an das LBA ab.

Stand Januar 2026 kann die Wartezeit in vielen Fällen beim LBA mehr als neun Monate betragen. Ende 2025 führte die Behörde ein vereinfachtes Verfahren ein. Es soll Anträge mit geringem Risiko schneller genehmigen. In den anderen Bundesländern entscheiden die Landesluftfahrtbehörden innerhalb weniger Wochen.

Fluggebiet planen 

Die „Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt“ des Bundesministeriums für Verkehr informiert zu:

  • Lufträumen
  • temporären Flugbeschränkungen und Flugverboten

Abstimmung mit lokalen Stellen:

  • Flugplätze
  • Landeplätze
  • Deutsche Flugsicherung
  • zuständige Behörden für Beschränkungsgebiete

Zusätzliche Genehmigungen einholen:

  • beim Ausbringen von Stoffen (zum Beispiel Reinigungsarbeiten)
  • bei landwirtschaftlichen Anwendungen

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Der Antrag bildet den ersten Schritt. Das Unternehmen reicht ihn zusammen mit einer Compliance-Matrix und einer grafischen Darstellung des geplanten Fluggebiets ein. Diese Darstellung zeigt auch die erforderlichen Pufferzonen. Anschließend vereinbart es beim LBA ein Informationsgespräch. Außerdem erstellt das Unternehmen ein Betriebskonzept. Dazu gehören unter anderem Notfallpläne, Checklisten und Protokolle. Das LBA bietet dafür Formulierungshilfen an.

Je nach Szenario und Risikoklasse wächst der Umfang der Unterlagen stark an. Spezialisierte Dienstleisterinnen und Dienstleister unterstützen bei der Specific Operations Risk Assessment (SORA), beim Erstellen von Betriebskonzepten und bei der Kommunikation mit Behörden. In der Genehmigung legt die Behörde die Anforderungen an die Lizenzen der Pilotinnen und Piloten genau fest. Neben der Lizenz A1 und A3 benötigen sie in der spezifischen Kategorie meist auch die Lizenz A2. Teilweise kommt eine sogenannte STS (Standard-Szenario)-Lizenz hinzu.

Wie wird das Risiko bestimmt?

Die Specific Operations Risk Assessment (SORA) bewertet das Risiko in zehn Schritten. Am Ende steht der finale Risikowert (SAIL). Er ergibt sich aus dem Boden- und Luftrisiko sowie aus den festgelegten Minderungsmaßnahmen. Wichtige Faktoren sind die Größe des Multikopters, die Bevölkerungsdichte und die Luftraumklasse. Anerkannte Maßnahmen können das Risiko weiter senken, zum Beispiel, dass sich Personen in geschützten Bereichen befinden, zu bestimmten Uhrzeiten geflogen oder ein Fallschirm genutzt wird.

Der finale Risikolevel bestimmt die Anforderungen. Er legt 24 operative Sicherheitsziele fest, die sogenannten operational safety objectives, kurz OSO. Diese basieren auf technischen, organisatorischen und personellen Zielen. Sie beschreiben, wie umfassend die Betreiberin oder der Betreiber Maßnahmen umsetzen muss. Weitere Details enthält der Leitfaden „AMC and GM to 2019/947“. Die EASA plant zudem ein eSORA-Tool, das den Prozess erleichtern soll.