Entsorgungsmitarbeiter steht neben dem Fahrzeug und weist seinen rückwärtsfahrenden Kollegen ein
© DGUV | Thomas Frey

Rückwärtsfahrten sind gefährliche Fahrmanöver. Sie erfordern höchste Aufmerksamkeit sowohl vom Fahrzeugführenden als auch vom Ladepersonal. Insbesondere dann, wenn dieses als Einweiser fungiert. Um eine sichere Abfallsammelfahrt zu ermöglichen, sollte das Entsorgungsunternehmen bereits bei der Planung von Straßen und Wendeanlagen einbezogen werden, etwa in neuen Wohngebieten. Die Verantwortlichen vor Ort wissen am besten, mit welchen Fahrzeugen die Abfallsammlung künftig erfolgt und wie sich eine sichere Sammelfahrt gewährleisten lässt. Leider gelingt diese Einbindung noch nicht überall.

Die rechtliche Grundlage

Für die gewerbliche Abfallsammlung gilt die DGUV Vorschrift 43 „Müllbeseitigung“. Müll darf nur abgeholt werden, wenn die Zufahrt zu Müllbehälterstandplätzen so angelegt ist, dass ein Rückwärtsfahren nicht erforderlich ist (§ 16 Nr. 1). Diese Vorgabe betrifft Straßen, die nach Inkrafttreten der DGUV Vorschrift 43 gebaut wurden. In den „alten“ Bundesländern betrifft dies Straßen ab dem 1. Oktober 1979, in den „neuen“ Bundesländern Straßen ab dem 3. Oktober 1990. Sind solche Straßen z. B. als Sackgasse angelegt, dürfen sie nur befahren werden, wenn eine geeignete Wendemöglichkeit für die eingesetzten Abfallsammelfahrzeuge vorhanden ist.

Bei Straßen, die vor diesen Stichtagen errichtet wurden, ist eine Rückwärtsfahrt unter bestimmten Voraussetzungen möglich, sofern die Sicherheit gewährleistet wird. Zunächst ist zu prüfen, ob sich Rückwärtsfahrten durch andere Maßnahmen vermeiden lassen. Dazu zählen zum Beispiel bauliche, technische oder organisatorische Lösungen. Mögliche Maßnahmen sind:

Bleibt es bei „alten Straßen“ trotz dieser Maßnahmen unvermeidlich, mit dem Abfallsammelfahrzeug rückwärtszufahren, gelten die Mindestanforderungen aus Kapitel 3.8 der DGUV Branchenregel „Abfallsammlung“ (DGUV Regel 114-601):

Ob eine Straße für die Abfallsammlung befahrbar ist, muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung entschieden und dokumentiert werden. Dabei sind alle technischen und baulichen Anforderungen zu berücksichtigen. Unterstützung bei der Bewertung bietet die DGUV Information 214-033 „Sicherheitstechnische Anforderungen an Straßen und Fahrwege für die Sammlung von Abfällen“. Oberste Priorität sollte jedoch sein, Touren generell so zu planen, dass Rückwärtsfahrten nicht erforderlich sind.

Auf Ortskenntnis und Erfahrung setzen

Die eingangs erwähnten Unfälle fanden in Straßen statt, die über Wendeanlagen verfügten. Weder war eine Rückwärtsfahrt erforderlich noch erlaubt. Warum dennoch rückwärts gefahren wurde und es zu den Unfällen kam, ist Gegenstand der Unfalluntersuchungen. Viele Entsorgungsunternehmen legen Kataster an, in denen sie kritische Straßen erfassen. Hier werden die schwierigen Stellen bewertet und Möglichkeiten für die sichere Entsorgungsfahrt festgelegt. Eine wichtige Grundlage dafür sind die Ortskenntnis und die Erfahrung der Abfallsammelteams. Nur wenn Mitarbeitende schon bei der Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden, können getroffene Maßnahmen funktionieren. So fühlen sich die auf der Sammelfahrt entscheidenden Personen ernst genommen und mitverantwortlich. Ebenso wichtig sind die regelmäßige Überprüfung des Katasters sowie die Kontrolle, ob die Teams die Fahrten wie geplant durchführen. Für die Besprechung von Problemen sollte regelmäßig Zeit investiert werden. Damit stärken Sie Ihre Abfallsammelteams und zeigen, dass Ihnen ihre Sicherheit wichtig ist.

Eva Wilbig
Hauptreferentin bei der BG Verkehr