Visualisierung einer Mitarbeiterin, die über eine Leiter ins Fahrzeug steigt
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Sicherer Stand 

Auf unebenen oder nachgiebigen Böden sollten Beschäftigte möglichst eine Leitermatte oder eine rutschfeste Unterlage verwenden. So steht die Leiter sicher und ihre Füße können weder wegrutschen noch einseitig einsinken. Ist das nicht möglich, können Stahlspitzen an den Füßen die Leiter zusätzlich stabilisieren. Zudem müssen Leitern mit einer Länge von mehr als drei Metern mit einer Quertraverse (Standverbreiterung) ausgestattet sein. Sie sorgt für einen sicheren Stand und verhindert ein seitliches Kippen.

Vorrichtung, die das Abrutschen der Leiter verhindert
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Rutschfeste Oberflächen

Die Sprossen oder Stufen von Leitern müssen rutschfest sein. Nur so bieten sie auch bei Nässe oder Verschmutzungen einen sicheren Tritt. Bewährt haben sich Auftritte mit erhöhten, rutschhemmenden Lochprofilen. Außerdem sollen Beschäftigte stets geeignetes Schuhwerk tragen, das mindestens den Fuß umschließt und eine rutschhemmende Sohle besitzt. Je nach auszuführender Tätigkeit sind Sicherheitsschuhe erforderlich.

Rutschfeste Oberfläche mit Noppen
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Umfallen verhindern

Verschiedene Befestigungsmöglichkeiten erhöhen die Standsicherheit der Leiter. Je nach Fahrzeugtyp und Einsatzsituation eignen sich beispielsweise Einhängehaken, Leitergurte zum Sichern am Fahrzeug oder andere Befestigungssysteme. Wichtig ist dabei: Anwenderinnen und Anwendern akzeptieren einfache und praxistaugliche Lösungen und nutzen sie daher häufiger.

Visualisierung einer Befestigungsmöglichkeit für Leitern an Fahrzeugen
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Haltemöglichkeit

Anlegeleitern zum Übersteigen auf höher gelegene Arbeitsplätze müssen so lang sein, dass sie die Austrittsstelle um mindestens einen Meter überragen. Das gilt, wenn am Fahrzeug keine anderen geeigneten Möglichkeiten zum Festhalten vorhanden sind. Eine gute Alternative sind kürzere Leitern mit mindestens einer zusätzlichen Haltestange, idealerweise mit zwei.

Den Bedingungen anpassen

Fahrzeugtypen, Einsatzbereiche und Umgebungsbedingungen unterscheiden sich teilweise erheblich. Dies müssen Unternehmen bereits bei der Beschaffung von Fahrzeugen und Aufstiegshilfen, wie Leitern, im Rahmen einer sorgfältigen Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Damit wird sichergestellt, dass Leitern und deren Sicherung am Fahrzeug später an die jeweiligen Bedingungen angepasst sind. Stehleitern eignen sich beispielsweise nicht, um auf höher gelegene Bereiche auf- oder überzusteigen. Geeignete Maßnahmen können die Zahl der Unfälle deutlich senken.

Stufe statt Sprosse

Das Unternehmen stellt sicher, dass zum Erreichen von Arbeitsplätzen oder für Tätigkeiten am Fahrzeug geeignete Leitern benutzt werden. Nach der TRBS 2121 Teil 2 dürfen Mitarbeitende Arbeiten auf Leitern nur noch ausführen, wenn sie mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform stehen. Das Arbeiten von einer Leitersprosse aus ist nicht zulässig. Häufig können wegen beschränkter Staumöglichkeiten an Fahrzeugen jedoch nur Sprossenleitern mitgeführt werden. Solche Leitern dürfen nur noch als Verkehrsweg genutzt werden, also zum Erreichen oder Verlassen einer Arbeitsfläche. Sollen von diesen Leitern aus zusätzlich Arbeiten durchgeführt werden, müssen Unternehmen dies in der Gefährdungsbeurteilung begründen.

Gegenüberstellung von Sprossen und Stufen bei einer Leiter
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Daniel Kühnel und Michael Pfrommer
Aufsichtspersonen bei der BG Verkehr