Mitarbeiter in Persönlicher Schutzkleidung am Hafen stehend und in die Ferne blickend
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Seit Jahrzehnten dient die Durchschnittsheuer für seemännisches Personal als Berechnungsgrundlage für die Geldleistungen in allen Zweigen der Sozialversicherung. Außerdem bildet die „D-Heuer“ auch die Basis für die Beitragsberechnung. Damit ist nun bald Schluss: Ende 2025 hat der Bundestag die Abschaffung der Durchschnittsheuer zum 1. Januar 2027 beschlossen. Künftig werden Geldleistungen und Beiträge nach den tatsächlichen Arbeitsentgelten des seemännischen Personals berechnet. Das bedeutet: Die Arbeitsentgelte ersetzen die Durchschnittssätze, die die BG Verkehr bisher als Berechnungsgrundlage auf der Basis von Tarifverträgen in der Seefahrt festgesetzt hat. 

Die Änderungen im Überblick

Die Unternehmen melden ab dem 1. Januar 2027 die tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelte, unter Berücksichtigung des Höchstjahresarbeitsverdiensts, an die BG Verkehr. Der Höchstjahresarbeitsverdienst beträgt derzeit 96.000 Euro. Auch lohnsteuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gehören vollumfänglich zum Arbeitsentgelt und müssen entsprechend im Lohnnachweis nachgewiesen werden.

Die gemäß Seearbeitsgesetz vorgeschriebene kostenfreie Verpflegung an Bord gilt als geldwerter Vorteil und wird zum nachweispflichtigen Arbeitsentgelt gerechnet. Das Bundesfinanzministerium aktualisiert, unter Berücksichtigung der Verbraucherpreise, jährlich die Sachbezugswerte. Die entsprechende Verordnung finden Sie im Internet (Sozialversicherungsentgeltverordnung). 

Die neue Berechnung des Entgelts bildet den tatsächlichen Verdienst der Versicherten präziser ab als die Durchschnittsheuer. Daraus folgt auch eine genauere Berechnung der individuellen Ansprüche auf Geldleistungen nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit. 

Selbstständig Tätige an der Küste

Die Durchschnittsjahreseinkommen der selbstständig Tätigen in der Küstenschifffahrt und Küstenfischerei bleiben weiter bestehen. Die Summen werden jährlich in den entsprechenden Ausschüssen der Selbstverwaltung der BG Verkehr überprüft und wenn erforderlich neu festgesetzt. Damit bleibt die Fachexpertise für die Einkommensentwicklung in der Küstenschifffahrt und -fischerei erhalten.

Yvonne Peters
Mitgliederabteilung der BG Verkehr